Todesursache offenbar nicht genau geklärt
28-jähriger Brasilianer stirbt qualvoll - jetzt hebt der Bundesgerichtshof das Mordurteil auf

Im September 2019 stirbt ein 28-Jähriger auf qualvolle Art und Weise: Der damals 46-jährige Marco T. betäubt ihn in seiner Wohnung mit Drogen, zwingt ihn zum Sex und tötet ihn dabei. Die Leiche versteckt er monatelang in seinen eigenen vier Wänden, bis die Polizei sie findet. Das Hamburger Landgericht verurteilt den Italiener wegen Mordes – doch der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil auf.
Indizien seien nicht eindeutig
Der BGH ordnet eine neue Verhandlung an – diesmal dann von einer anderen Strafkammer des Hamburger Landgerichts, um die Tat neu zu bewerten. Denn nach dem Bundesgerichtshof sei das Mordurteil nicht mehr tragfähig. Grund hierfür sei, dass aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, woran der 28-Jährige gestorben ist: An den Drogen, der Vergewaltigung oder das Zuhalten des Mundes, damit die Hilfeschreie nicht zu hören sind.
Partynacht endet mit dem Tod des 28-Jährigen
Es ist die Nacht auf den 22. September 2019: Die Männer hatten in der Nacht zusammen eine Geburtstagsfeier besucht. Danach überredete Marco T. den 28-Jährigen, noch mit in seine Wohnung zu kommen. Dort soll er heimlich Drogen in sein Getränk gemischt haben. Als diese wirkten, soll T. sein Opfer in sein Schlafzimmer gebracht haben, um sich an ihm zu vergehen. Als der schrie und sich wehrte, soll Marco T. ihn mit Gewalt zum Schweigen gebracht zu haben.
Hamburger Landgericht entscheidet über Gesamstrafe

Im April 2020 begann in Hamburg der Prozess. Als die Anklage verlesen wurde, zeigte sich der damals 46-jährige Italiener emotionslos. Das Landgericht hat den Mann ein Jahr später wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Übergriff zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Laut dem BGH sei ein Mordmerkmal aber nicht genau nachzuweisen – unter anderem wegen mangelnden Beweisen bezüglich der er am Tatort gesicherten DNA-Spuren. Darum wurde das Urteil wegen Mordes nun aufgehoben. Wie jetzt weiter verfahren wird und welche Gesamtstrafe Marco T. bekommt – das muss das Hamburger Landgericht entscheiden. (dpa/anr)