Es geht um sexuellen Missbrauch

14 Jahre nach seinem Tod: Klage gegen Michael Jackson zugelassen

ARCHIV - 24.05.2005, USA, Santa_Maria: US-Popstar Michael Jackson. Die große Ausstellung «Michael Jackson: On the Wall» kommt vom 22. März bis zum 14. Juli 2019 nach Bonn in die Bundeskunsthalle. (zu dpa-Jahreswechselpaket "Van Gogh, van Dyck und noch so einiges - Ausstellungshöhepunkte 2019" vom 02.01.2018) Foto: Mata/epa pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Klage gegen Michael Jackson zugelassen
bsc kde scg sab, dpa, Mata

Der „King of Pop“ kommt nicht zur Ruhe.
Zwei Männer behaupten, von Michael Jackson (50†) als Kinder missbraucht worden zu sein. Laut Medienberichten wurde eine Klage gegen den Sänger jetzt zugelassen.

Michael Jacksons Tour-Promoter: „Wir sollten den Mann endlich in Frieden ruhen lassen“

James Safechuck (45) und Wade Robson (40) sollen von Jackson sexuell missbraucht worden sein, als sie noch Kinder waren. Nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts in Kalifornien kann der Fall wieder vor Gericht aufgenommen werden.

Lese-Tipp: Der Fall Michael Jackson: Leavin Neverland

Der ehemalige Tour-Promoter Jacksons, Marcel Avram, äußerte sich nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Ich war der Promoter und Produzent auf allen Welttourneen von Michael Jackson. Michael ist tot. Das Genie lebt weiter. Wir sollten den Mann endlich in Frieden ruhen lassen.“

Die Klage der beiden Männer richtet sich gegen die Produktionsfirmen des Sängers.

Im Video: Janet Jackson rechnet mit ihrem Bruder ab

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Berufungsgericht lässt Klage gegen Produktionsfirmen zu

Safechuck und Robson erzählten vor einigen Jahren in der Doku „Leavin Neverland“, wie der Sänger sie sexuell missbraucht haben soll, als sie noch Kinder waren. Es wird beschrieben, wie Jackson sich systematisch an die Kinder annäherte, schließlich mit ihnen in einem Zimmer schlief und sie nach einer Zeit wieder verstieß.

Lese-Tipp: Michael Jackson: Zum 10. Todestag hier die verrücktesten Verschwörungstheorien

Safechuck und Robson hatten zwei Jackson-Produktionsfirmen nach der Veröffentlichung der Doku auf Schadensersatz verklagt, weil diese sie nicht vor den Übergriffen des Mannes geschützt hätten. Ein untergeordnetes Gericht hatte einen Prozess im Jahr 2021 nicht zugelassen. Das kalifornische Berufungsgericht befand nun aber, dass „ein Unternehmen, das den sexuellen Missbrauch von Kindern durch einen seiner Mitarbeiter erleichtert, nicht von einer positiven Pflicht zum Schutz dieser Kinder befreit ist, nur weil es sich ausschließlich im Besitz des Täters des Missbrauchs befindet“.

Lese-Tipp: Dieser Mann gibt Paris Jackson Kraft

Laut Medienberichten gehen Jacksons Anwälte weiterhin von der Unschuld des Sängers aus. (dpa/mri)