14 Jahre nach seinem Tod
Michael Jackson wird posthum wegen angeblicher Belästigung angeklagt

Keine Ruhe für den King of Pop! Medienberichten zufolge soll Michael Jackson (†50) posthum wegen Belästigung angeklagt werden. Und das ausgerechnet von einem Mann, der 2005 eigentlich FÜR Jackson ausgesagt hatte.
Belästigungsvorwürfe gegen Michael Jackson kommen doch vor Gericht
Der Choreograph Wade Robson (40) wirft Jackson vor, ihn als Kind im Alter zwischen sieben und 14 Jahren belästigt zu haben. Die Vorfälle sollen sich auf der Neverland Ranch zugetragen haben. Der heute 40-Jährige behauptet laut dem US-amerikanischen Portal TMZ, dass sich Jackson mit ihm angefreundet und ihn dann sexuell missbraucht haben soll.
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Weil Michael Jackson mittlerweile verstorben ist, muss Robson dessen Unternehmen, MJJ Productions, Inc., anklagen. Die argumentiert wiederum, dass sie keine Möglichkeit gehabt hätten, Jackson zu kontrollieren. Dementsprechend seien sie nicht dazu verpflichtet gewesen, Robson oder andere vor dem Sänger zu schützen.
Das erste Gericht urteilte noch im Sinne der Jackson-Firma. Laut Bild habe ein Richter geurteilt, dass zwischen dem Unternehmen und Robson keine Beziehung bestanden hätte. Dementsprechend sei die Firma gesetzlich nicht dazu verpflichtet gewesen, Robson vor einem mutmaßlichen Missbrauch zu schützen. Das Berufungsgericht beurteilte den Sachverhalt aber anders – und entscheidet vorläufig, dass es doch einen Prozess geben soll.

Wade Robson sagte schon einmal gegen Jackson aus – änderte seine Meinung aber
Michael Jackson stand im Jahr 2005 vor Gericht, weil er einen Jungen belästigt haben soll. In diesem Prozess sagte Robson bereits aus. Damals erklärte er, er habe mit Jackson in einem Bett geschlafen, aber es sei nichts passiert. 2013 änderte er seine Aussage und reichte Klage gegen das Unternehmen ein. Seine falsche Aussage von 2005 erklärte er mit „kompletter Manipulation und Gehirnwäsche“ durch Jackson.
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Insider, die dem Anwaltsteam von Michael Jackson nahestehen, erklären laut TMZ, man sei dort von einem Sieg vor Gericht überzeugt. (cre)