Anzeige erstattet Horror bei Leyla Heiter! Fremder verschafft sich Zugang zu ihrer Adresse

Für Leyla läuft es gerade alles andere als heiter!
Die Ehefrau von Mike Heiter (33) musste zuletzt mehrfach operiert werden – unter anderem am Kopf. Nun folgt die nächste Schocknachricht: Die 29-Jährige hat eine echte Horror-Nachricht im Briefkasten vorgefunden.
Schock-Brief vom Einwohnermeldeamt! „Unbefugter Zugang“, um Leylas Adresse zu bekommen
„Unberechtigter Abruf ihrer Personendaten“ – bei diesem Betreff dürfte jedem ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Genau solch einen Brief hat Leyla Heiter jetzt bekommen, wie sie in ihrer Instagram-Story zeigt. Darin wird sie informiert, „dass im Januar 2026 ein unberechtigter Auftrag zur Anfrage beim Einwohnermeldeamt zu Ihrer Person über unser Unternehmen gestellt wurde“, ist in dem Brief zu lesen. „Eine nicht berechtigte Person hat sich unbefugt Zugang zu unserem Kundenportal verschafft und veranlasst, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zur Ermittlung Ihrer Anschrift durchzuführen.“

„WTF was ist das denn?“, schreibt Leyla Heiter zu dem Foto des Briefs. Wer genau dahintersteckt und welche Absichten diese Person hat, ist unklar. Aber das Einwohnermeldeamt nimmt den Vorfall offenbar sehr ernst. „Nach Bekanntwerden des Vorfalls haben wir den betreffenden Zugang umgehend gesperrt, interne Sicherheitsmechanismen überprüft und zusätzlich eine Strafanzeige gegen den oder die unbekannten Täter erstattet. Der Vorfall wurde außerdem gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben dokumentiert und bewertet“, ist weiter zu lesen.

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Antrag über personenbezogene Daten – wie läuft das ab?
Grundsätzlich kann zwar jeder solch einen Antrag stellen, allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. „Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden“, heißt es vom Innenministerium.
Allerdings kann man auch eine Sperre für seine Daten beantragen, heißt es weiter. „Wenn Tatsachen vorliegen, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Dann darf die Meldebehörde keine Auskunft erteilen.“ Was genau im Fall von Leyla Heiter passiert ist, ist unklar.
Verwendete Quellen: Instagram und Bundesportal des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung


