Einen Tag nach Haralds BeerdigungBerufung zugelassen: Der Fall Marius Borg Høiby wird neu verhandelt

Neue Wende!
Am Mittwoch durfte Marius Borg Høiby noch zur Beisetzung von König Harald. Nun folgt die nächste Wendung: Ein Gericht in Oslo hat seine Berufung zugelassen. Die Schuldsprüche werden somit erneut verhandelt.
Høiby durfte trotz Untersuchungshaft zur Beerdigung
Marius Borg Høiby (29) bleibt im Fokus der norwegischen Justiz. Nur einen Tag nach der Beisetzung seines Zieh-Großvaters König Harald V. (1937-2026) hat das Berufungsgericht in Oslo entschieden, dass Høibys Rechtsmittel zugelassen wird. Damit können zentrale Teile seines Strafverfahrens in einer höheren Instanz erneut verhandelt werden. Das berichten übereinstimmend norwegische Medien.
Die Nachricht kommt unmittelbar nach einem ungewöhnlichen Auftritt: Am Mittwoch nahm Høiby an der staatlichen Beisetzung von König Harald teil - obwohl er sich derzeit in Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel befindet. Die norwegische Polizei hatte dem Sohn von Königin Mette-Marit (53) dafür offiziell Ausgang gewährt. Bereits zuvor durfte er im Zusammenhang mit dem Tod des Monarchen mehrfach seine Haftunterkunft auf Gut Skaugum verlassen.
Høiby war am 15. Juni zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Osloer Bezirksgericht sprach ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, schwerer Gewalt und Misshandlung in einer früheren Beziehung schuldig. Høiby bestreitet die schwerwiegenden Vorwürfe und hat gegen Teile des Urteils Berufung eingelegt. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Seine Untersuchungshaft wurde erst am Montag um weitere vier Wochen verlängert. Høiby verbringt sie mit elektronischer Überwachung auf Skaugum. Sein Verteidiger Petar Sekulic erklärte, sein Mandant habe der Verlängerung zwar zugestimmt, sei damit inhaltlich aber weiterhin nicht einverstanden. Wegen der unmittelbar bevorstehenden Beerdigung habe man zusätzlichen Streit und Aufmerksamkeit vermeiden wollen.
Für die Beisetzung erhielt Høiby dennoch eine Sondergenehmigung. Am Mittwoch war er gemeinsam mit seinen Halbgeschwistern in Oslo zu sehen und nahm an der Trauerfeier im Dom teil. Anschließend war er auch bei der privaten Zeremonie in der Schlosskirche auf der Festung Akershus dabei, wo Harald beigesetzt wurde.
Jetzt wird der Fall erneut geprüft
Nun folgt die nächste Wendung. Das Berufungsgericht Borgarting hat Høibys Berufung zugelassen. Angefochten sind unter anderem die Schuldsprüche in zwei Vergewaltigungsfällen sowie wegen Misshandlung seiner früheren Partnerin Nora Haukland. Zwei weitere Vergewaltigungsvorwürfe hatten dagegen bereits vor dem Osloer Gericht nicht zu einer Verurteilung geführt.
Sein Verteidiger Petar Sekulic zeigte sich gegenüber RTL über die erneute Prüfung höchst erfreut: „Unser Mandant und wir sind natürlich erfreut über die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die Beweislage in den betreffenden Fällen erneut geprüft werden muss.”
Auch die Staatsanwaltschaft hatte Teile des Urteils angefochten. Der genaue Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest. Sie will eine erneute Prüfung des Strafmaßes erreichen, hält die vier Jahre Haft also möglicherweise für zu niedrig. Gegen die Freisprüche in den beiden anderen Vergewaltigungsfällen legte die Anklage dagegen keine Berufung ein.
Noch Anfang September war offen, ob Høibys Berufung überhaupt zugelassen werden würde. Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte dafür plädiert, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Verwendete Quellen: spot on news, eigene RTL-Recherche


