Nach Krankenhausaufenthalt Marius Borg Høiby kommt nicht zur Urteilsverkündung – Verteidigerin nennt Grund

Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft.
Marius Borg Høiby wird aus medizinischen Gründen am Montag nicht im Gerichtssaal mit dabei sein (Archivbild).
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von Anna Hohns und Johanna Werning

Es wird immer skurriler!
Eigentlich soll am Montag (15. Juni) das Urteil im Mammutprozess um Marius Borg Høiby fallen. Doch der angeklagte Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wird an dem Tag nicht im Gerichtssaal dabei sein. Das teilt nun das Gericht mit.

Nicht bei Urteil im Gerichtssaal! „Aufgrund nachgewiesener medizinischer Gründe“

Marius Borg Høiby wird aus medizinischen Gründen am Montag nicht im Gerichtssaal in Oslo mit dabei sein, sondern per Videolink dazugeschaltet, teilt das Gericht am Freitag mit. „Aufgrund nachgewiesener medizinischer Gründe hat das Gericht heute entschieden, dass der Angeklagte am Montag, dem 15. Juni, per Videokonferenz an der Urteilsverkündung teilnehmen wird“, heißt es in der Mitteilung. Details werden nicht genannt. Es handle sich jedoch um medizinische Gründe des Angeklagten.

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Auch Høibys Anwältin, Ellen Holager Andenæs, teilte der norwegischen Zeitung VG mit, dass Marius’ Abwesenheit gesundheitliche Gründe habe, wollte aber keine weiteren Angaben machen. „Es hat keine Konsequenzen“, fügt sie hinzu. Konkret: Das Urteil wird ohne Probleme verkündet.

Erst am Mittwoch wurde der 29-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, berichtete zunächst die norwegische Zeitung Se og Hør. Der genaue Grund für den Krankenhausaufenthalt ist nicht bekannt. „Dazu möchte ich keinen Kommentar abgeben“, wurde Høibys Verteidiger zitiert. Am Freitag sei Høiby dann entlassen und zurück ins Gefängnis gebracht worden.

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Prozess um Marius Borg Høiby – Urteil am 15. Juni

Der Prozess um den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wurde zum echten Mammutverfahren. Und das nicht nur aufgrund der 40 Anklagepunkte, die ihm vorgeworfen werden. Im Verfahren wurden über 70 Zeugen, 830 Seiten Berichte und über 10.000 Seiten Beweismaterial vorgelegt, berichtet Se og Hør.

Seit Februar 2026 sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Mehrmals hat er einen Antrag gestellt, um freizukommen. Jedoch ohne Erfolg. Zuletzt wurde der Antrag am Mittwoch abgelehnt. Ein Berufungsgericht begründete das mit der Wiederholungsgefahr: Nach Einschätzung des Gerichts besteht weiterhin „eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Høiby im Falle seiner Freilassung neue Straftaten begehen wird“.

Unter anderem soll er vier Frauen nach norwegischem Recht vergewaltigt haben, während diese schliefen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen. Bis zu einer möglichen Verurteilung am Montag gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen: vg, Se og Hør, eigene RTL-Recherche, dpa und afp