Nach Streit um IsraelNeue Regel für ESC beschlossen – Gastgeberland darf nicht im Kriegszustand sein

Noam Bettan from Israel walks onto the stage carrying his countries flag ahead of the Grand Final of the 70th Eurovision Song Contest in Vienna, Austria, Saturday, May 16, 2026. (AP Photo/Martin Meissner)
Noam Bettan führte Israel beim ESC dieses Jahres fast zum Sieg.
picture alliance / AP Photo/Martin Meissner

Könnte die Ukraine derzeit einen ESC ausrichten? Oder Israel? Die Europäische Rundfunkkommission will es lieber nicht darauf ankommen lassen und legt fest: Die große Show soll nur noch in Ländern mit stabiler Sicherheitslage stattfinden.

Nach heftigem Streit um die Teilnahme Israels beim Eurovision Song Contest (ESC) im Mai haben die Veranstalter nun entschieden, dass Länder im Kriegszustand nicht Gastgeber des Musikwettbewerbs sein dürfen. Entsprechende neue Regeln wurden von der Europäische Rundfunkunion (EBU) veröffentlicht. Demnach darf ab sofort auch kein Land den ESC ausrichten, wenn „eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigen“.

In der Erklärung der ESC-Veranstalter wurde kein Land explizit genannt. Allerdings hatte es im Vorfeld des diesjährigen ESC in Wien wegen des Kriegs im Gazastreifen heftigen Streit um die Teilnahme Israels gegeben. Fünf traditionelle Teilnehmerländer, darunter Spanien und die Niederlande, boykottierten deshalb die Veranstaltung.

Am Ende landete der Beitrag Israels in Wien wie auch schon 2025 auf dem zweiten Platz. Damit schrammte das Land nur knapp am Sieg und damit an der bisher bestehenden automatischen Berechtigung vorbei, den Wettbewerb im Jahr darauf ausrichten zu dürfen. Nach den neuen Regeln wäre dies aktuell nun nicht mehr möglich.

Regeln werden jährlich überprüft

Das neue Regelwerk beinhaltet noch weitere Neuerungen. So wird das Mindestalter der Künstler und Künstlerinnen von jetzt 16 auf 18 Jahre erhöht. Damit sollen nicht mehr besonders junge Menschen dem Druck des Wettbewerbs ausgesetzt sein.

Beim Gesang legt die EBU noch einmal fest, dass Auftritte des Frontsängers oder der Frontsängerin live sein müssen und nicht durch vorproduzierte Stimmen unterstützt werden dürfen. „Diese Präzisierung soll die Integrität jedes Auftritts wahren und sicherstellen, dass das Publikum bei jedem vorgetragenen Lied den Lead-Gesang live hört“, so die EBU.

Der Wettbewerb entwickle sich stets weiter, sagte ESC-Direktor Martin Green. Die jährliche Überprüfung des Regelwerks sei ein wichtiger Schritt, damit der Wettbewerb für alle Beteiligten fair und transparent bleibe. Der ESC ist der größte Musikwettbewerb der Welt. Nach dem Sieg der Sängerin Dara 2026 findet der nächste Song-Contest in Bulgarien statt.

Verwendete Quellen: ino/AFP/dpa