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Zahnzusatzversicherung abschließen: Voraussetzungen und Ablauf

Der späteste sinnvolle Zeitpunkt für den Abschluss liegt vor der zahnärztlichen Diagnose, nicht vor der eigentlichen Behandlung. Wir erklären die vier Behandlungsstadien und die passenden Tarife dazu.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag ist die Patientenakte: Versicherbar bleibt eine Behandlung nur so lange, wie sie dort nicht als angeraten oder begonnen dokumentiert ist.
  • Vier Zustände: Versicherer unterscheiden geplante, angeratene, laufende und abgeschlossene Behandlungen, und nur eine selbst geplante, zahnärztlich nicht beratene Behandlung ist noch versicherbar.
  • Rückwirkend geht nicht: Ein heute geschlossener Vertrag deckt keine Rechnung aus der Vergangenheit, während alles, was nach dem Versicherungsbeginn neu entsteht, regulär versichert ist.
  • Maßgeblich ist der Versicherungsbeginn: Es zählt das Datum im Versicherungsschein, nicht der Tag, an dem Sie den Antrag abgeschickt haben.
  • Die Wartezeit ist ein zweiter Zeitfaktor: Tarife mit Wartezeit leisten erst nach Ablauf dieser Sperrfrist, bei HanseMerkur zum Beispiel nach sechs Monaten in den Tarifen EZP2, EZP3 und EZ+EZT.

Wann Sie abschließen sollten, und wann es zu spät ist

Der beste Zeitpunkt ist der langweiligste: ein Tag ohne Befund und ohne Beschwerden. Wer wartet, zahlt dafür doppelt. Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter, und zwar deutlich: Derselbe Tarif EZK Komfort von HanseMerkur kostet für 18-Jährige 7,03 € und für 30-Jährige 21,81 € im Monat. Gleichzeitig wächst die Wahrscheinlichkeit, dass beim nächsten Kontrolltermin etwas gefunden wird, das den Abschluss für diesen Zahn erledigt.

Ab wann es zu spät ist, hängt nicht davon ab, wie schlecht es Ihren Zähnen geht, sondern davon, was darüber bereits dokumentiert ist. Versicherer unterscheiden dabei zwischen geplanten, angeratenen, laufenden und abgeschlossenen Behandlungen. Nur in der ersten Kategorie ist die betreffende Behandlung noch versicherbar.

ZustandWas das heißtFolge für einen neuen Vertrag
GeplantSie haben sich selbst vorgenommen, etwas machen zu lassen. Zahnärztlich beraten wurden Sie dazu nicht.Abschluss möglich, die Behandlung ist grundsätzlich versicherbar.
AngeratenIhr Zahnarzt hat die Behandlung empfohlen, und die Empfehlung ist dokumentiert, meist mit einem Heil- und Kostenplan.Für diese Behandlung zahlt ein neuer Vertrag nicht.
LaufendDie erste Behandlungsmaßnahme ist erfolgt, die Behandlung ist begonnen.Ausgeschlossen. Der Vertrag greift erst für spätere, davon unabhängige Behandlungen.
AbgeschlossenDie Behandlung ist fertig und abgerechnet.Kein Anspruch. Fehlende oder ersetzte Zähne lösen später zusätzlich Zuschläge oder Ausschlüsse aus.

Ausschlaggebend ist damit die Aktenlage. Wer seit drei Jahren ahnt, dass er eine Krone braucht, dazu aber nie beim Zahnarzt war, steht formal besser da als jemand, der gestern zum ersten Mal seit Langem in der Praxis saß und einen Befund mitbekommen hat.

Der Moment, in dem eine Behandlung als angeraten gilt

Angeraten ist eine Behandlung ab dem Moment, in dem der zahnärztliche Rat in Ihrer Patientenakte landet. In der Praxis ist das der Termin, an dem der Befund erhoben und dokumentiert wird, häufig zusammen mit einem Heil- und Kostenplan für die Kasse. Ein Gespräch am Behandlungsstuhl, das niemand notiert, ist noch keine angeratene Behandlung; ein Eintrag im Befundblatt schon. Wer nicht sicher ist, was in der eigenen Akte steht, bekommt in der Zahnarztpraxis auf Wunsch eine Übersicht der letzten Behandlungen.

Das ist keine theoretische Grenze. Versicherer lassen sich im Antrag regelmäßig von der Schweigepflicht entbinden und können im Leistungsfall den behandelnden Zahnarzt befragen und die Dokumentation einsehen. Wenn dort ein Befund steht, der älter ist als Ihr Vertrag, wird die Erstattung für diese Behandlung abgelehnt. Deshalb ist der Rat, “vor der Behandlung” abzuschließen, in dieser Form zu ungenau: Sie müssen vor der Diagnose abschließen, nicht vor dem Bohrer.

Rückwirkend abschließen funktioniert nicht

Wer diesen Stichtag verpasst hat, hofft als Nächstes auf einen rückwirkenden Abschluss. Den gibt es nicht. Versicherer schließen ihn aus, und auch ein Vertrag, den Sie heute unterschreiben, deckt keine Rechnung von letztem Monat. Die Verbraucherzentrale formuliert den Grundsatz dahinter deutlich: Für bereits vorhandene Zahnschäden oder für Behandlungen, die schon angekündigt sind, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Das gilt unabhängig davon, wie der Antrag ausgefüllt war.

Nachträglich abschließen bleibt trotzdem sinnvoll, nur eben für die Zukunft. Alles, was nach dem Versicherungsbeginn neu auftritt, ist regulär versichert, auch am selben Gebiss. Einzelne Anbieter führen zusätzlich Bausteine für bereits empfohlene Behandlungen, etwa die AKUT-Soforthilfe von DA Direkt, deren Umfang der Tarif festlegt. Und ein Tarif ohne Wartezeit verkürzt die Zeit bis zur ersten Leistung, ändert am Ausschluss angeratener Behandlungen aber nichts.

Wenn bei Ihnen bereits Schäden dokumentiert sind, ist die Frage nicht mehr, wie schnell Sie abschließen, sondern welcher Tarif damit umgeht. Mehr dazu steht unter Zahnzusatzversicherung mit Vorschäden.

Diese Tarife empfehlen wir je nach Ausgangslage

Die Reihenfolge unten folgt nicht dem Beitrag, sondern Ihrer Position in diesem Ablauf. Der erste Tarif passt, solange in Ihrer Akte nichts steht und Sie den Fragebogen trotzdem umgehen wollen. Der zweite ist die Wahl, wenn Zahnersatz absehbar wird, über den Befund aber noch nichts dokumentiert ist. Der dritte richtet sich an alle, die den Antrag ohne Beratungstermin erledigen wollen. Welcher Anbieter insgesamt am meisten leistet, klären wir im Zahnzusatzversicherung Vergleich, nicht auf dieser Seite.

DA Direkt: Antrag ohne Gesundheitsfragen

DA Direkt ist in dieser Auswahl der einzige Anbieter, der beim Abschluss vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet. Sie füllen keinen Fragebogen aus, und eine Wartezeit sieht der Versicherer ebenfalls nicht vor. Die Beiträge beginnen laut Anbieter bei 6,90 € für Zahnschutz Komfort, 13,90 € für Premium und 16,90 € für Premium Plus im Monat. Ein Referenzalter nennt DA Direkt dazu nicht, der Beitrag hängt also von Ihrem Eintrittsalter ab. Erstattet wird im dentolo-Netzwerk zu 90, 100 und 100 Prozent, außerhalb davon zu 75, 90 und 100 Prozent.

Die Risikoprüfung verschwindet mit dem Fragebogen nicht, sie wandert in die Bedingungen: Bereits begonnene und angeratene Zahnbehandlungen bleiben ausgeschlossen, ebenso bekannte Schäden wie fehlende oder beschädigte Zähne und diagnostizierte Fehlstellungen. Für eine bereits empfohlene Behandlung bleibt der oben genannte Baustein AKUT-Soforthilfe, dessen Umfang der jeweilige Tarif festlegt.

Heute beantragen, ohne Gesundheitsfragen
Zahnschutz Komfort, Premium und Premium Plus starten laut DA Direkt bei 6,90 €, 13,90 € und 16,90 € im Monat, ohne Wartezeit.

Ergo: wenn die Behandlung schon absehbar ist

Sobald sich Zahnersatz abzeichnet, wird nicht der Beitrag zum Problem, sondern die Zahnstaffel, auch anfängliche Leistungsbegrenzung genannt. Sie deckelt in den ersten Vertragsjahren, wie viel der Tarif überhaupt auszahlt. Genau dort setzt Ergo mit dem Sofortschutz-Tarif ZEK an: Nach Angaben auf der eigenen Produktseite gelten für ZEK und für den Kieferorthopädie-Tarif in den ersten Vertragsjahren keine Leistungsbegrenzungen, während andere Ergo-Tarife dort teilweise begrenzt sind. Euro-Beträge zu diesen Grenzen veröffentlicht Ergo nicht, eine Wartezeit nach eigenen Angaben ebenfalls nicht. Was ZEK aufhebt, ist die Leistungsbegrenzung der ersten Vertragsjahre, nicht der Ausschluss bereits angeratener Behandlungen: Der Tarif hilft, solange über Ihren Befund noch nichts dokumentiert ist.

Als Beispielbeiträge nennt Ergo 24,70 € und 37,60 € für 26-Jährige, ohne die zugehörigen Tarife eindeutig zuzuordnen. Was ein Sofortschutz wirklich abdeckt und wo er endet, steht ausführlich in unserem Text zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Wenn die Behandlung schon absehbar ist
Der Sofortschutz-Tarif ZEK kommt laut Ergo in den ersten Vertragsjahren ohne Leistungsbegrenzung aus.

HanseMerkur: der Abschluss komplett online

HanseMerkur führt den ganzen Weg über die eigene Website: Tarif auswählen, Antragsfragen im Formular beantworten, absenden, Rechnungen später per App einreichen. Für Zahnersatz kommen zwei Tarife infrage. EZK Komfort erstattet die Regelversorgung zu 100 Prozent und Leistungen auf Privatniveau zu 90 Prozent und kostet 7,03 € für 18-Jährige und 21,81 € für 30-Jährige. EZL Luxus zahlt in beiden Fällen 100 Prozent, zu 8,84 € beziehungsweise 30,85 € im Monat.

Wichtig ist dabei die Tarifwahl, nicht der Anbietername: Nur EZK und EZL kommen ohne Wartezeit aus. Die Vorsorgetarife EZP2 und EZP3 sowie die Kombination EZ+EZT haben sechs Monate Wartezeit, und EZP2 und EZP3 zahlen für Zahnersatz überhaupt nicht.

Den Antrag komplett online stellen
EZK Komfort kostet 21,81 € für 30-Jährige, kommt ohne Wartezeit aus und rechnet Belege per App ab.

Die Gesundheitsfragen im Antrag

Mit einer Ausnahme in unserer Auswahl steht am Anfang jedes Antrags ein Gesundheitsfragebogen. Er fragt nach behandelten und fehlenden Zähnen, nach vorhandenem Zahnersatz, nach Kieferorthopädie, nach diagnostizierten Erkrankungen des Zahnhalteapparats und nach Behandlungen, die angeraten oder bereits begonnen sind. Der Zeitraum, auf den sich die Fragen beziehen, steht im jeweiligen Antrag und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, ebenso die Frage, ob nur Behandlungen oder auch bloße Empfehlungen anzugeben sind. Lesen Sie diesen Zeitraum, bevor Sie antworten.

Die Entscheidung des Versicherers fällt danach selten binär aus. Der Antrag wird angenommen, mit einem Risikozuschlag auf den Beitrag angenommen, mit einem Leistungsausschluss für einzelne Zähne oder Befunde angenommen, oder abgelehnt. Häufigster Auslöser für Zuschlag oder Ausschluss sind fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt sind, weil hinter jeder Lücke eine absehbare Rechnung steht.

Was eine falsche Angabe kostet

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ihn rückwirkend zu anderen Bedingungen fortführen, also nachträglich einen Zuschlag oder einen Ausschluss einsetzen.

Praktisch heißt das: Eine verschwiegene Parodontose fällt spätestens dann auf, wenn der Versicherer im Leistungsfall die Unterlagen Ihres Zahnarztes anfordert. Sie haben dann jahrelang Beiträge gezahlt und stehen trotzdem ohne Erstattung da. Eine ehrlich angegebene Diagnose kostet Sie im schlechtesten Fall einen Zuschlag oder einen Ausschluss für diesen einen Zahn, und der Rest des Gebisses bleibt versichert.

Tarife ohne Gesundheitsfragen: der Preis dafür

Ein Abschluss ohne Gesundheitsfragen spart Ihnen den Fragebogen und das Risiko, versehentlich etwas falsch anzugeben. Die Prüfung entfällt damit nicht, sie findet nur später statt. Statt Ihre Angaben zu bewerten, definiert der Tarif von vornherein, was er nicht zahlt, und das trifft in aller Regel genau die Fälle, die ein Fragebogen ohnehin herausgefiltert hätte: bereits begonnene und angeratene Behandlungen, bekannte Schäden, fehlende Zähne.

Für Sie ist das trotzdem der bequemere Weg, solange nichts dokumentiert ist. Sobald ein Befund vorliegt, verschieben Sie mit einem Tarif ohne Gesundheitsfragen nichts, sondern verlieren die Klarheit: Bei einem Antrag mit Fragen wissen Sie nach der Annahme, woran Sie sind, weil Zuschlag und Ausschluss im Versicherungsschein stehen. Ohne Fragen erfahren Sie es erst, wenn die Rechnung eingereicht ist.

Zahnzusatzversicherung online abschließen oder über einen Berater

Der Onlineabschluss ist für die meisten der richtige Weg, und er ist der schnellere. Inhaltlich unterscheidet er sich vom Papierweg nicht: Im Formular stehen dieselben Gesundheitsfragen, die der Abschnitt oben aufzählt, und es zählt derselbe Zeitraum, den der jeweilige Antrag vorgibt. Am Ende steht der Versicherungsschein mit dem Versicherungsbeginn, den Wartezeiten und allen Zuschlägen oder Ausschlüssen, und dieser Beginn ist das Datum, das zählt, nicht der Tag, an dem Sie abgeschickt haben.

Vor allem verschenkt der Onlineweg keine Rechte. Nach § 8 Abs. 1 VVG können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber erst, wenn Versicherungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Ihnen in Textform eingegangen sind, Sie also lesen können, mit welchem Zuschlag oder Ausschluss der Versicherer angenommen hat.

Ein Berater lohnt sich, wenn Ihre Zahngeschichte kompliziert ist. Sind fehlende Zähne, eine Parodontosebehandlung oder eine laufende Kieferorthopädie im Spiel, kann er einschätzen, welcher Versicherer welchen Befund wie bewertet, bevor Sie eine Ablehnung produzieren, die andere Versicherer später mitbewerten. Das Gleiche gilt, wenn der Zahnschutz Teil eines größeren Pakets aus Zusatzversicherungen werden soll. In allen anderen Fällen zahlen Sie für die Beratung Zeit, die der Rechner schneller erledigt. Welche Leistungen dabei überhaupt zu vergleichen sind, steht unter Zahnzusatzversicherung Leistungen.

Zahnzusatzversicherung abschließen: so läuft es Schritt für Schritt ab

  1. Bedarf festlegen: Klären Sie zuerst, ob Ihnen Zahnersatz, Prophylaxe oder Kieferorthopädie am wichtigsten ist. Danach richtet sich der Erstattungssatz, den Sie brauchen, und der Beitrag, den ein Tarif kostet.
  2. Tarife vergleichen: Achten Sie neben dem Erstattungssatz auf die Zahnstaffel der ersten vier Vertragsjahre, auf die Wartezeit und darauf, ob der Tarif außerhalb eines Anbieternetzwerks genauso zahlt wie darin.
  3. Antrag ausfüllen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen anhand Ihrer Unterlagen, nicht aus dem Gedächtnis. Ihre Zahnarztpraxis gibt Ihnen auf Wunsch eine Übersicht der letzten Behandlungen.
  4. Annahme abwarten: Prüfen Sie im Versicherungsschein, ob ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vermerkt ist. Beides steht dort schwarz auf weiß, und beides ist der Punkt, an dem Sie den Vertrag über den Widerruf noch stoppen können.
  5. Versicherungsbeginn notieren: Ab diesem Datum laufen die Wartezeit, also die vertragliche Sperrfrist bis zur ersten Leistung, und die Zahnstaffel. Wer eine teure Behandlung plant, verschiebt sie besser hinter das Ende der Staffelgrenze, sofern die Zähne das zulassen.
  6. Im Leistungsfall einreichen: Rechnungen und, bei größeren Behandlungen, den Heil- und Kostenplan schicken Sie an den Versicherer, meist per App oder Onlineportal.

Heil- und Kostenplan: wann Sie ihn einreichen

Bei Zahnersatz erstellt Ihre Zahnarztpraxis ohnehin einen Heil- und Kostenplan, weil die Kasse ihn für den Festzuschuss auf die Regelversorgung braucht. Reichen Sie ihn auch beim Zusatzversicherer ein, bevor die Behandlung beginnt. Sie bekommen dann vorab eine Zusage über den Betrag, den er übernimmt, und wissen, was Ihr Eigenanteil wird.

Ab welcher Summe das verlangt wird, ist keine Marktregel, sondern Anbietersache. DA Direkt nennt für die Vorlage eine Größenordnung von rund 1.000 € Behandlungskosten. HanseMerkur veröffentlicht auf seinen Produktseiten weder eine Schwelle noch eine Frist. Im Zweifel gilt: einreichen, es kostet nichts und schützt vor einer Absage nach der Behandlung.

Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel

Zahnzusatztarife laufen üblicherweise mit einer Mindestvertragslaufzeit und verlängern sich danach automatisch. Die genauen Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen des einzelnen Tarifs; auf den Produktseiten der Anbieter sind sie überwiegend nicht veröffentlicht, weshalb sich der Blick in die Bedingungen vor dem Abschluss lohnt.

Der wichtigere Punkt betrifft den Wechsel. Ein Aufstieg in einen höheren Tarif ist bei den meisten Versicherern ein neuer Antrag, und ein neuer Antrag bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung mit dem Befundstand von heute. Wer den günstigsten Tarif nimmt und fest damit rechnet, später aufzustocken, verlässt sich auf eine Prüfung, die er dann womöglich nicht mehr besteht. Ob sich der teurere Tarif von Anfang an rechnet, haben wir unter Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll? durchgerechnet.

Für die Entscheidung zum Abschluss spielt die Steuer kaum eine Rolle: Die Beiträge zählen zwar zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, doch dieser Posten ist bei Arbeitnehmern durch die Kranken- und Pflegeversicherung meist schon ausgeschöpft. Rechnen Sie also nicht mit einer spürbaren Entlastung in der nächsten Steuererklärung.

Fazit

Der Abschluss selbst ist schnell erledigt. Was darüber entscheidet, ob er Ihnen etwas bringt, ist das Datum: Solange kein Befund dokumentiert ist, sind Sie früh genug dran, und ab dem Eintrag in der Patientenakte ist diese eine Behandlung verloren, alle künftigen aber nicht. Wer ohne Fragebogen starten will, ist bei DA Direkt richtig; wer bereits weiß, dass etwas ansteht, sollte sich den Sofortschutz-Tarif von Ergo genauer ansehen; wer den Antrag am liebsten selbst und online erledigt, findet bei HanseMerkur den kürzesten Weg. Welcher Tarif am meisten leistet, sortieren wir laufend im Zahnzusatzversicherung Vergleich.

Häufige Fragen zum Abschluss

Ist es zu spät, wenn der Zahnarzt mir schon eine Krone empfohlen hat?

Für diese eine Krone ja. Sobald die Empfehlung in Ihrer Patientenakte steht, zahlt kein neu abgeschlossener Vertrag diese Behandlung, auch keiner ohne Gesundheitsfragen. Für alle künftigen Behandlungen an den übrigen Zähnen bleibt der Abschluss möglich und sinnvoll, der Beitrag richtet sich dann nach Ihrem heutigen Eintrittsalter.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen?

Nein, und hinter der Frage steckt meist der falsche Stichtag. Maßgeblich ist nicht, wann die Rechnung ausgestellt wird, sondern wann der Befund in Ihrer Patientenakte dokumentiert wurde. Liegt dieses Datum vor Ihrem Versicherungsbeginn, bleibt die Behandlung ausgeschlossen, selbst wenn die Rechnung erst Monate später ins Haus kommt und der Vertrag dann längst läuft. Einen vordatierten Vertragsbeginn vereinbaren Versicherer nicht. Alles, was nach dem Versicherungsbeginn neu entsteht, ist dagegen regulär versichert.

Ab wann greift eine Zahnzusatzversicherung nach dem Abschluss?

Ab dem Versicherungsbeginn, der in Ihrem Versicherungsschein steht, nicht ab dem Tag der Antragstellung. Tarife mit Wartezeit leisten erst nach Ablauf dieser Sperrfrist, bei HanseMerkur zum Beispiel nach sechs Monaten in den Tarifen EZP2, EZP3 und EZ+EZT. Zusätzlich begrenzt die Zahnstaffel in den ersten Vertragsjahren die Erstattungssumme.

Wann wird ein Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung abgelehnt?

Meist dann, wenn im Gesundheitsfragebogen etwas steht, das eine teure Behandlung absehbar macht: mehrere fehlende und nicht ersetzte Zähne, eine laufende oder bereits angeratene Behandlung, umfangreicher Sanierungsbedarf. Häufiger als die vollständige Ablehnung sind allerdings ein Risikozuschlag auf den Beitrag oder ein Leistungsausschluss für einzelne Zähne.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung über meine Krankenkasse abschließen, zum Beispiel die AOK?

Ja, aber Ihre Kasse ist dabei nicht der Versicherer. Gesetzliche Kassen leisten beim Zahnersatz nur den Festzuschuss auf die Regelversorgung; darüber hinaus vermitteln sie den Tarif eines privaten Versicherers, mit dem sie zusammenarbeiten. An dieses Angebot sind Sie nicht gebunden, und ein Vergleich lohnt sich, weil der vermittelte Tarif nicht automatisch der günstigste oder leistungsstärkste ist.

Bekomme ich eine Zahnzusatzversicherung trotz Parodontose?

Oft ja, aber nicht zu Normalbedingungen. Eine diagnostizierte Parodontose müssen Sie im Antrag angeben, und der Versicherer entscheidet daraufhin über Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Eine bereits angeratene Parodontosebehandlung ist in keinem Fall mitversichert. Wie einzelne Tarife mit solchen Befunden umgehen, zeigt unsere Übersicht zur Zahnzusatzversicherung mit Vorschäden.