Zwickau-Fan muss zahlenSchiedsrichter erhält nach Bierdusche 1500 Euro Schmerzensgeld – er wollte eigentlich VIEL mehr

Schiedsrichter Nicolas Winter erhält nach einer Bierdusche Schmerzensgeld.
Schiedsrichter Nicolas Winter erhält nach einer Bierdusche Schmerzensgeld.
dpa

Teure Bierdusche!
Weil ein Fan-Chaot ihm Bier ins Gesicht schüttete, brach Schiedsrichter Nicolas Winter (32) im April 2023 ein Spiel in der 3. Liga ab. Jetzt muss der Zuschauer für seinen Ausraster tief in die Tasche greifen. Der Referee wollte sogar noch viel mehr haben!

Schiedsrichter forderte 25.000 Euro für Bierdusche

Nach der unfreiwilligen Bier-Attacke bekommt Nicolas Winter 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dieses Urteil fällte das Landgericht Zwickau. Zudem wurden ihm anteilige Anwaltskosten zugesprochen.

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Spannend: Mit dem Urteil blieb der zuständige Richter deutlich unter der Forderung von Winter, der ursprünglich ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro haben wollte. Die von Winter geforderte Entschädigung aber lehnte das Gericht unter Verweis auf vergleichbare Fälle, in denen ein Schmerzensgeld zwischen 800 und 1.500 Euro zugesprochen wird, als deutlich überhöht ab.

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Bier-Attacke in der 3. Liga

Was war genau vorgefallen? Im April 2023 bekam Winter auf dem Weg in die Halbzeitpause beim Drittliga-Abstiegskracher des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen von einem aufgebrachten Zwickauer Bier ins Gesicht geschüttet. In der Pause entschied der Referee dann, die Partie abzubrechen und den Rasen nicht mehr zu betreten. Mit Folgen: Die Partie wurde anschließend vom DFB-Sportgericht für Essen gewertet. Während sich RWE am Ende der Saison knapp rettete, stieg der FSV ab.

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Nach Angaben des Gerichts räumte der Beklagte die Bierdusche ein, gab an, dass er „von der Stimmung im Stadion überwältigt im Affekt gehandelt” habe. Zudem schob er dem Schiedsrichter ein Mitverschulden zu, weil dieser entgegen den Weisungen der Sicherheitsleute vorzeitig den Gang in die Kabine angetreten habe. Das sah das Gericht anders. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können noch in Berufung gehen. Der Fall dürfte dennoch schon jetzt ein Fingerzeig an alle Fußball-Fans sein, die ihr Bier auch manchmal lieber werfen anstatt zu trinken! (pol/dpa)