Schwer verunglückter Eishockeyspieler kämpft um 820.000 Euro SchadensersatzQuerschnittsgelähmt nach Foul – Mike Glemser zieht vor Gericht
Er kämpft immer weiter.
Nach einer Tragödie auf dem Eis ist Mike Glemser plötzlich querschnittsgelähmt. Der Ex-Spieler der Starbulls Rosenheim zieht am Donnerstag (30. Januar) vor Gericht: Der 27-Jährige verlangt Schmerzensgeld von seinem Gegenspieler. Doch die Aussichten auf Erfolg scheinen nicht groß.
Prozessauftakt im Fall Mike Glemser
„Es ist menschlich eine ganz schwierige Situation – aber rechtlich sehe ich da keinen Anspruch“, äußerte Paul Lambertz, ein Fachanwalt für Sportrecht, im Gespräch mit dem Sport-Informations-Dienst (SID) vor der Verhandlung.
Vor zwei Jahren, während eines Spiels seiner Starbulls Rosenheim gegen den SC Riessersee in der Oberliga, wurde Glemser von seinem Gegenspieler von hinten in die Bande gecheckt. Glemser stürzte daraufhin, brach sich mehrere Wirbel und ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Schmerz und die Verzweiflung, die er danach durchlebt, sind unvorstellbar. Er ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Doch Glemser kämpft sich zurück ins Leben.
Glemser fordert insgesamt 820.000 Euro
Nun wird seine Klage vor dem Arbeitsgericht Weilheim verhandelt, in der er von seinem damaligen Gegenspieler insgesamt 820.000 Euro fordert.
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Vor der Verhandlung brodelte die Spekulation darüber, welche Auswirkungen ein Urteil auf den Sport haben könnte. Könnte ein Schuldspruch dazu führen, dass Klagen von gefoulten Spielern zur Normalität werden?
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Lambertz ist skeptisch: „Ich denke nicht, dass am Ende die Klage erfolgreich sein wird. Denn, so unfassbar tragisch der Unfall für Herrn Glemser ist, kann ich keine unerlaubte Handlung im Sinne der Rechtsordnung erkennen, die seinen Anspruch stützen würde. Ich sehe daher auch keine weitreichenden Konsequenzen für den Sport.“
Über die Tragweite des Fouls entscheidet das Arbeitsgericht
Besonders das Foul, das zu Glemsers Verletzung führte, lässt beim Experten Zweifel an der Tragfähigkeit der Klage aufkommen. „Ob es sich um einen Check gegen die Bande und damit um einen Regelverstoß handelt, muss das Arbeitsgericht entscheiden. Ich sehe aber keine Wehrlosigkeit“, erklärte Lambertz. Denn die Regeln sollen „den Spieler schützen, wenn er sich nicht auf den Check vorbereiten kann“, was in diesem Fall offensichtlich nicht zutrifft.
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Als mögliches Gegenbeispiel nannte der Jurist ein grobes Foul im Fußball, etwa einen Sprung mit offener Sohle auf Kniehöhe des Gegenspielers. „Das wäre so ein krasser Verstoß, bei dem ich sagen würde, das könnte zu einem Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch führen.“ (nie/mit sid)