Kampf gegen InternetkriminalitätBundesregierung beschließt neue Speicherpflicht für IP-Adressen

IP-Adressen sind bei bestimmten Delikten oft der einzige Ermittlungsansatz. Das gilt insbesondere für Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. (Symbolbild)
Symbolbild
Franz-Peter Tschauner/dpa

Das Bundeskabinett hat eine neue Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg gebracht. Telekommunikationsanbieter sollen Daten künftig drei Monate lang speichern. Ziel ist es, Straftaten im Netz besser aufklären zu können.

Mehr Möglichkeiten für Ermittler

Gespeichert werden sollen IP-Adressen und Port-Nummern von Nutzern. Inhalte von Kommunikation und Standortdaten sind nicht betroffen. Ermittler dürfen nur bei konkretem Tatverdacht auf die Daten zugreifen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die IP-Adresse oft der einzige Ansatzpunkt bei Straftaten im Internet.

Kompromiss nach jahrelangem Streit

Die Regelung gilt als abgeschwächte Form der früheren Vorratsdatenspeicherung. Diese war mehrfach von Gerichten eingeschränkt worden, unter anderem durch den Europäischen Gerichtshof. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz“. Zuvor hatte es lange Diskussionen gegeben.

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Kritik und weitere Maßnahmen

Datenschützer warnen weiterhin vor Eingriffen in die Privatsphäre. Befürworter verweisen auf zunehmende Internetkriminalität hin, wie Betrug oder Kindesmissbrauch. Neben der Speicherpflicht sind auch erweiterte Befugnisse wie Funkzellenabfragen geplant. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.