Kampf gegen InternetkriminalitätBundesregierung beschließt neue Speicherpflicht für IP-Adressen

Das Bundeskabinett hat eine neue Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg gebracht. Telekommunikationsanbieter sollen Daten künftig drei Monate lang speichern. Ziel ist es, Straftaten im Netz besser aufklären zu können.
Mehr Möglichkeiten für Ermittler
Gespeichert werden sollen IP-Adressen und Port-Nummern von Nutzern. Inhalte von Kommunikation und Standortdaten sind nicht betroffen. Ermittler dürfen nur bei konkretem Tatverdacht auf die Daten zugreifen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die IP-Adresse oft der einzige Ansatzpunkt bei Straftaten im Internet.
Kompromiss nach jahrelangem Streit
Die Regelung gilt als abgeschwächte Form der früheren Vorratsdatenspeicherung. Diese war mehrfach von Gerichten eingeschränkt worden, unter anderem durch den Europäischen Gerichtshof. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz“. Zuvor hatte es lange Diskussionen gegeben.
Im Video: Interview mit Heiko Teggatz (Bundesvorsitzender der DPolG)
Kritik und weitere Maßnahmen
Datenschützer warnen weiterhin vor Eingriffen in die Privatsphäre. Befürworter verweisen auf zunehmende Internetkriminalität hin, wie Betrug oder Kindesmissbrauch. Neben der Speicherpflicht sind auch erweiterte Befugnisse wie Funkzellenabfragen geplant. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.

































