Nach umstrittenem Clip aus Düsseldorf„Täter auf Markplätzen kastrieren“: Leonie Löwenherz sorgt mit Video im Fall Ulmen/Fernandes für Kritik
Die Düsseldorfer Influencerin Leonie Löwenherz sorgt mit einem aktuellen Video für Kritik. Darin äußert sie sich drastisch zu Vorwürfen gegen Schauspieler Christian Ulmen. Der Fall wirft auch rechtliche Fragen auf.
Drastische Aussagen im Video
In dem Video sagt Löwenherz: „Ich will nicht, dass Christian Ulmen jetzt gecancelt wird. Ich will, dass er und andere Täter an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufgehangen und öffentlich kastriert werden.“ Außerdem erklärt sie: „Männer sind das Problem. Alle Männer profitieren von diesem System. Und keiner hat den Mund aufgemacht.“ Auslöser ist ein Streit zwischen Schauspielerin Collien Fernandes und ihrem Ex-Partner Christian Ulmen. Fernandes wirft ihm vor, sie über Jahre mit Fake-Profilen und sogenannten Deepfakes – also manipulierten Bildern und Videos – angegriffen zu haben. Sie spricht von „virtueller Vergewaltigung“. Ulmens Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kritik aus der Politik
Gregor Golland, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU in NRW, sagt: „Wir brauchen klare und harte Strafen für solche Taten. Aber wir brauchen keine Hetze gegen Männer. Pauschal. Das ist diskriminierend, das ist diffamierend und das wird den anständigen Männern auch nicht gerecht.“
Keine weiteren Auftritte geplant
Bekannt wurde Löwenherz, die bürgerlich Plaar heißt, unter anderem mit einem Buch über ihre AfD-Familie. Vor drei Jahren trat sie bei der TINCON auf, einer staatlich geförderten Jugendkonferenz. Nach dem aktuellen Video teilt der Veranstalter mit: „Es sind keine weiteren Auftritte von Leonie Löwenherz bei uns geplant.“
Juristische Bewertung umstritten
Wie sind die Aussagen rechtlich einzuordnen? Einige Anwälte sagen: Sie sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Andere verweisen auf Paragraf 111 des Strafgesetzbuchs. Wer öffentlich zu Straftaten aufruft, kann sich selbst strafbar machen. Medienrechtler Volker Boehme-Neßler hält sogar Volksverhetzung für möglich. Er sagt: „Um Volksverhetzung geht es dann, wenn man gegen eine Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt aufruft und das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Also sie redet davon, dass man Christian Ulmen kastrieren müsste und sie redet davon, dass man alle anderen Männer auch kastrieren müsste. Also beides, Christian Ulmen und andere Männer. Das heißt, sie ruft zu Gewalt auf. Kastration ist Gewalt. Sie ruft zu Gewalt auf.“
Behörden prüfen den Fall
Die Polizei Düsseldorf sieht keinen Anfangsverdacht und ermittelt nicht. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall noch. Leonie Löwenherz teilte gegenüber RTL WEST schriftlich mit, ihr Video sei kein Gewaltaufruf, sondern Ausdruck übertriebener Wut. Es gehe ihr um Frust über Gewalt gegen Frauen.

































