Streit um Umgang mit psychisch Kranken
Psychisch auffälliger Mann soll Frau in Sankt Augustin angegriffen haben
Ein psychisch kranker Mann soll eine Frau in ihrer Wohnung in Sankt Augustin überfallen haben. Er wird zeitweise in eine Psychiatrie eingewiesen – aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Jetzt geht es um die Frage, wie mit solchen Tatverdächtigen umgegangen werden soll.
Der Tathergang
Die Tat soll sich etwa so abgespielt haben: eine Frau wird nach eigenen Angaben in ihrem Haus überfallen. Der Täter: ein syrischer Asylbewerber. Offenbar mit psychischen Problemen. Die Frau ist verletzt, blutet wohl am Kopf. Trotzdem kann sie sich befreien und Hilfe rufen. Die Polizei bringt den Mann in eine Psychiatrie des Landschaftsverbands Rheinland, kurz LVR.
Klinikaufenthalt des Täters
Nach drei Wochen wird der Mann aber wieder entlassen. Kurz darauf soll er wieder auffällig geworden sein. Die LVR-Klinik lehnt ein Interview ab. In einem anderen Medium heißt es von den Verantwortlichen: „Die Hürden, dass jemand gegen seinen Willen eingewiesen werden kann, die sind sehr hoch, das muss also eine akute Gefährdung sein.” Außerdem müsse ein Patient sogar entlassen werden, wenn er selbst nicht mehr behandelt werden möchte.
Kritik am System
Die FDP-Fraktion im Landtag sieht Handlungsbedarf. Zum einen brauche es mehr Therapieplätze, die schneller verfügbar sind. Außerdem müsse genauer geprüft werden, wer genau ins Land einreist und Asyl beantragt. Und: Wenn jemand straffällig wird, müssten die Konsequenzen direkt härter sein, so die Liberalen.
Dass ein Asylsuchender in Deutschland mit psychischen Problemen zu kämpfen hat und dann zum Täter wird, hat erst der tödliche Fall von Aschaffenburg gezeigt. Der nordrhein-westfälische Innenminister will psychisch Auffällige mehr in den Blick nehmen.
Auf Anfrage teilt die Bonner Staatsanwaltschaft am Mittwoch (05.02.) mit, dass gegen den Beschuldigten mittlerweile wegen versuchten Totschlags ermittelt wird. Und er sich jetzt wieder in einer psychiatrischen Klinik befinde.