Oberlandesgericht DüsseldorfMutmaßlich islamistischer Messerangreifer (18) vor Gericht

von Julian Schlauch

Ein Schüler eines Berufskollegs soll geplant haben, in den sogenannten Heiligen Krieg zu ziehen. Im September 2025 hat er in Essen mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen, so der Vorwurf. Darunter auch seine Lehrerin. Am Montag (16.06.) startete der Prozess gegen den inzwischen 18-Jährigen. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Geplanter Anschlag

Der Angeklagte soll sich zuhause im Internet radikalisiert haben. Erjon S. wollte vergangenen Sommer offenbar einen Anschlag in Essen verüben. Im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Kosovaren dreifachen versuchten Mord vor.

Opfer in Lebensgefahr

Auf einen Hausmeister prügelte Erjon S. offenbar ein und besprühte ihn mit Pfefferspray. Der Teenager flüchtete anschließend zu seinem Berufskolleg. Dort soll er seiner 45-jährigen Lehrerin mehrmals ein Messer in den Oberkörper gerammt haben. Sie wurde dabei schwer verletzt. Genauso, wie ein Obdachloser. Ihm stach der Jugendliche laut Anklage in den Rücken. Angeblich, weil sich der Mann unislamisch verhielt. Er schaute sich wohl auf einem Werbeplakat eine Frau an.
Außerdem soll Erjon S. zur Alten Synagoge gegangen sein, um dort möglichst viele Juden zu töten. Fand aber niemanden, so die Ermittler. Rund zwei Stunden dauert die Jagd auf den mutmaßlichen IS-Anhänger. Dann wird er in einem Park von der Polizei gefasst. Mit einem Messer ging er auf die Beamten zu. Offenbar, um sie zum Schießen zu provozieren und dann einen Märtyrertod zu sterben. Er wurde im Gesicht getroffen.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Verhandlung ohne Öffentlichkeit

Die Ermittler fanden später bei ihm auf Datenträgern Videos mit islamistischen Inhalten. Die Richter beschlossen beim Prozessauftakt, dass die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Obwohl durch die mutmaßlich terroristischen Absichten ein öffentliches Interesse an dem Prozess besteht. Zuschauer und Presse könnten dazu führen, dass Erjon S. bloßgestellt wird, argumentierten Verteidigung und Jugendgerichtshilfe. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, ist das rechtlich möglich. Im Fall einer Verurteilung könnte Erjon S. eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bekommen. Ein Urteil soll im September fallen.