Streit um ausreisepflichtige MenschenKöln räumt Fehler bei „Coesfelder Liste“ ein – Stadt überprüft Bleiberechtsprogramm
471 ausreisepflichtige Menschen, mögliche Straftaten und offene Fragen zum Kölner Bleiberechtsprogramm: Der Umgang der Stadt mit der sogenannten „Coesfelder Liste“ sorgt seit Wochen für Diskussionen. Jetzt hat die Stadt die Ergebnisse einer internen Untersuchung vorgestellt und Fehler eingeräumt. Eine grundsätzliche Verweigerung von Abschiebungen habe es demnach aber nicht gegeben.
Was ist die „Coesfelder Liste“?
Ausgangspunkt der Debatte ist eine Liste der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld. Die Behörde hatte der Stadt Köln 2024 angeboten, für 471 ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten Ersatzpapiere zu beschaffen. Diese können notwendig sein, um eine Abschiebung durchzuführen. Die Stadt nahm das Angebot nicht an. Die nun erfolgte Überprüfung kam allerdings zu dem Ergebnis, dass ein fehlender Pass lediglich bei 26 der 471 Menschen das einzige Ausreisehindernis gewesen sei. Bei den übrigen 445 hätten weitere Duldungsgründe vorgelegen, beispielsweise eine schwere Erkrankung oder familiäre Gründe. Sie hätten deshalb auch mit Ersatzpapieren nicht ohne Weiteres abgeschoben werden können. Dennoch sieht die Stadt Fehler im Umgang mit der Liste. Die Anfrage aus Coesfeld sei im Kölner Ausländeramt nicht vollständig und einheitlich bearbeitet worden. Die Prüfer sehen nach Angaben der Stadt allerdings keine grundsätzliche Verweigerungshaltung gegenüber Abschiebungen und keine systemische Fehlsteuerung.
Verurteilte im Kölner Bleiberechtsprogramm
Für zusätzliche Kritik sorgt das Bleiberechtsprogramm der Stadt. 218 der 471 Menschen auf der „Coesfelder Liste“ befanden sich zeitweise auch in diesem Programm. Es soll Menschen, die nicht abgeschoben werden können und sich integrieren wollen, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Eine Überprüfung von 130 Teilnehmern mit strafrechtlichen Hinweisen ergab nun: 79 von ihnen waren bereits rechtskräftig verurteilt worden. Insgesamt wurden inzwischen 77 der 130 überprüften Personen aus dem Programm ausgeschlossen. Bei 34 von ihnen lag eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vor. Diese Grenze spielte bislang eine entscheidende Rolle. Die Ausschlusskriterien des Programms orientierten sich an den gesetzlichen Vorgaben. Demnach führte nicht jede strafrechtliche Verurteilung automatisch zum Ausschluss. Bei weiteren 29 Fällen konnten die Prüfer nach Angaben der Stadt nicht eindeutig nachvollziehen, warum die Betroffenen weiterhin am Programm teilnehmen durften. Deshalb soll jetzt nachgebessert werden.
Köln will Regeln für Bleiberecht verschärfen
Die Stadt überprüft nun alle 1.217 Teilnehmer des Bleiberechtsprogramms. Außerdem sollen die Regeln verschärft werden. Rechtskräftig verurteilte Straftäter sollen künftig grundsätzlich nicht mehr von dem Programm profitieren. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) verteidigte gleichzeitig die grundsätzliche Idee des Programms. Menschen, die über längere Zeit lediglich geduldet seien, sich integrieren wollten und deren Kinder beispielsweise hier zur Schule gingen, eine Perspektive zu bieten, sei weiterhin richtig. Gleichzeitig betonte er, dass verurteilte Straftäter in dem Programm nichts zu suchen hätten. Auch innerhalb der Ausländerbehörde soll sich etwas ändern. Dienstanweisungen sollen aktualisiert, die Dokumentation verbessert und Informationen künftig schneller ausgetauscht werden.
Debatte geht über Köln hinaus
Der Fall hat inzwischen eine landesweite Diskussion ausgelöst. Nach Angaben aus der Landespolitik leben in Nordrhein-Westfalen derzeit mehr als 56.000 ausreisepflichtige Menschen. Rund 50.000 von ihnen verfügen demnach über eine Duldung und können deshalb aktuell nicht ohne Weiteres abgeschoben werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits Konsequenzen angekündigt. Unter anderem sollen Informationen über ausreisepflichtige Menschen künftig mithilfe eines digitalen Tools zentraler gebündelt werden. Auch Kölns Oberbürgermeister Burmester will die Diskussion über die Stadtgrenzen hinausführen. Er plant eine Konferenz mit Vertretern von Land und Bund, kommunalen Spitzenverbänden und Ausländerbehörden. Dabei soll es unter anderem darum gehen, wie der Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen und das Aufenthaltsrecht in der Praxis verbessert werden können.

































