Mögliche Änderungen im StrafrechtHeimliches Filmen in Sauna – Justizminister Limbach (Grüne) will Gesetzeslücke schließen
In Deutschland ist es derzeit nicht strafbar, andere Menschen heimlich in öffentlichen Räumen wie Saunen oder Fitnessstudios zu filmen – solange die Aufnahmen nicht verbreitet werden. Geschützte Orte wie Toiletten oder Umkleidekabinen sind ausgenommen. Außerdem gilt seit 2021: Auch, wer gezielt unter Röcke oder in Ausschnitte filmt („Upskirting“ oder „Downblousing“), macht sich strafbar. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) will die Gesetzeslücke schließen. Zusammen mit seiner niedersächsischen Amtskollegin stellt er am Montag (26.01.) in Hannover eine Bundesratsinitiative vor.
Der Fall Yanni Gentsch
Im Februar 2025 bemerkte die 30-jährige Joggerin Yanni Gentsch in Köln, dass ein Mann sie heimlich filmte. Sie nahm die Situation selbst auf und brachte den Mann dazu, die Aufnahmen zu löschen. Ein rechtlicher Schritt gegen ihn war jedoch nicht möglich: Die Videos wurden nicht verbreitet und zeigten keine nackte Haut. Dieser Fall machte öffentlich, wie groß die Lücke im Gesetz ist und brachte eine Diskussion ins Rollen.
Erster Versuch scheitert an Justizministerkonferenz
NRW-Justizminister Limbach will das ändern. Er betont: Wer gezielt Körper anderer Menschen in Saunen oder beim Sport filmt, soll künftig bestraf werden können. Ein erster Versuch, die Regelung 2025 auf den Weg zu bringen, scheiterte aber in der Herbst-Justizministerkonferenz. Kritiker bemängelten, dass die vorgeschlagenen Gesetze zu unkonkret seien, um klar strafbar zu sein. Die Initiative soll Ende Januar im Bundesrat vorgestellt werden. Danach prüfen verschiedene Ausschüsse den Entwurf, bevor er möglicherweise an den Bundestag weitergeleitet wird. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, bleibt das heimliche Filmen in Saunen oder Fitnessstudios in Deutschland legal.


































