Zehn Jahre Kampf gegen CybercrimeCyberangriffe in NRW – Spezial-Staatsanwälte setzen auf KI
Erpressung, Datenklau und digitale Gewalt: Cyberkriminalität nimmt weiter zu und trifft auch Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Spezialisierte Staatsanwälte gehen gezielt dagegen vor. In Köln zieht die zentrale Ermittlungsstelle jetzt Bilanz – und setzt zunehmend auf künstliche Intelligenz.
Hackerangriff große Gefahr für Unternehmen
Ein Cyberangriff kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. Das zeigt der Fall des Serviettenherstellers Fasana aus Euskirchen. Nach einem Hackerangriff steht die Produktion still, das Unternehmen kann den Ausfall nicht verkraften und meldet Insolvenz an. Solche Fälle sind keine Seltenheit mehr. Gerade mittelständische Betriebe geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen.
ZAC NRW startet Gegenschlag
In Nordrhein-Westfalen kümmert sich seit zehn Jahren eine spezialisierte Einheit um solche Delikte: die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) mit Sitz in Köln. Dort arbeiten rund 45 Staatsanwälte ausschließlich an Fällen aus dem digitalen Raum. Dazu zählen unter anderem Betrug, Datenklau und schwere Straftaten wie die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen. NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach betont, dass sich Täter nicht in Sicherheit wiegen könnten. Auch im Internet und im Darknet gelte das Recht und die Ermittler kämen Straftätern immer näher.
Künstliche Intelligenz hilft Ermittlern
Bei der Arbeit setzt die ZAC zunehmend auf technische Unterstützung. Künstliche Intelligenz hilft etwa dabei, große Mengen digitaler Beweismittel auszuwerten. Ermittler müssen oft zahlreiche Geräte durchsuchen, um strafrechtlich relevante Inhalte zu finden. Mithilfe von KI lasse sich dieser Prozess deutlich beschleunigen und effizienter gestalten, erklärt der ZAC-Leiter Markus Hartmann.
Umgang mit sensiblen Daten
Trotzdem gibt es klare Grenzen beim Einsatz solcher Technologien. Sensible Daten dürfen nicht einfach in frei zugängliche Programme geladen werden. Deshalb arbeitet die Justiz mit eigenen, geschützten Systemen. Ein interner Chatbot soll dabei helfen, umfangreiche Akten schneller zu durchsuchen. Auch Übersetzungen von Schriftverkehr aus der Untersuchungshaft können so erfolgen, ohne das Briefgeheimnis zu verletzen. Für die Ermittler bleibt der Balanceakt entscheidend: Einerseits sollen Straftaten im Netz effektiv verfolgt werden, andererseits müssen die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.

































