Gesetz gegen digitale GewaltBundesregierung plant Haftstrafe für Deepfakes – Kritik an möglicher Einschränkung der Meinungsfreiheit
Täuschend echte KI-Bilder und -Videos, in denen Menschen pornografische Dinge tun, die nie passiert sind – sogenannte Deepfakes – sollen in Deutschland künftig unter Strafe gestellt werden. Ein neuer Gesetzentwurf aus Berlin sieht dafür nun Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor.
Zustimmung auf der Straße
In Köln stößt die Ankündigung vielerorts auf Zustimmung. Passanten nennen den Vorstoß „genau richtig“ und hoffen, dass die Regierung damit tatsächlich Veränderungen anstößt. Politischer Auslöser der Debatte sind die schweren Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen: Er soll über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen angelegt und darüber pornografische Inhalte verbreitet haben, die ihr ähnlich sehen. In Medien war von Deepfakes die Rede. Der Anwalt von Ulmen bestreitet die Vorwürfe. Für den Schauspieler gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem kam es bundesweit zu Solidaritätsdemos, die den politischen Druck erhöhten, auch in NRW.
Neuer Straftatbestand „Verletzung der Intimsphäre“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte den Entwurf gegen digitale Gewalt am Freitag (17.04.) offiziell vor. Sie weist darauf hin, dass es „keine Minute dauert“, einen täuschend echten Deepfake zu erstellen, der Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bisher gebe es aber keinen eigenen Straftatbestand, der genau das adressiert. Künftig soll die „Verletzung der Intimsphäre“ strafbar sein: Dazu zählt das Erstellen oder Verbreiten intimer Bilder und Videos ohne Einwilligung, unabhängig davon, ob sie real aufgenommen oder per KI manipuliert wurden. Ergänzend sollen auch Cyberstalking-Taten wie heimliche GPS-Tracker oder Spionagesoftware sowie nicht-sexuelle Deepfakes erfasst werden, wenn sie geeignet sind, Menschen erheblich zu schädigen.
Sorge vor Eingriffen in Meinungsfreiheit
Kritiker fürchten, dass der geplante Straftatbestand zu weit geht. Etwa, wenn satirische, künstlerische oder regierungskritische KI-Bilder von Politikern ins Visier der Justiz geraten. Rechtsanwalt Patrick Baumfalk aus Kerpen glaubt nicht, dass es eine große Strafbarkeitslücke gibt. Er verweist darauf, dass bereits heute verschiedene Normen des Straf- und Zivilrechts greifen, etwa zum Schutz der Intimsphäre, gegen Beleidigung, üble Nachrede oder das unbefugte Verbreiten von Bildaufnahmen. Aus seiner Sicht gehe es eher darum, überhastet neue Regeln zu schaffen, die vor allem die Meinungsfreiheit einschränken könnten. Das halte er für problematisch. Rechtsexperten hatten zuvor ebenfalls darauf hingewiesen, dass Deepfake-Pornografie in Teilen schon jetzt über bestehende Vorschriften sanktioniert werden kann, auch wenn das reine Erstellen ohne Verbreitung bislang meist nicht strafbar ist.
Zivilrechtliche Hebel für Betroffene
Neben dem Strafrecht will die Bundesregierung auch zivilrechtliche Ansprüche stärken. Opfer sollen es leichter haben, direkt gegen Urheber oder Plattformen vorzugehen, etwa durch schnelle Lösch- und Unterlassungsanordnungen, Auskunftsansprüche und gerichtliche Account-Sperren. Schon heute können Betroffene sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche stützen, um gegen Deepfake-Inhalte vorzugehen. Der Entwurf zielt darauf ab, Verfahren zu beschleunigen und Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen, damit intime oder rufschädigende Inhalte schneller verschwinden.
Langer Weg durchs Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf geht nun in die Beratungsphase. Zunächst befassen sich Fachkreise, Verbände und Länder mit den Vorschlägen, anschließend beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Bis zu einer endgültigen Verabschiedung dürften noch Monate vergehen. Klar ist schon jetzt: Die Diskussion wird sich nicht nur um den besseren Schutz von Betroffenen drehen, sondern auch um Grenzen und Risiken, etwa dort, wo der Staat gegen KI-generierte Inhalte vorgeht und dabei die Meinungs- und Kunstfreiheit nicht aus dem Blick verlieren darf.

































