Diskriminierung von alten Menschen?Wie ihr eure Oma nicht mehr nennen solltet

Habt ihr eine ältere Frau schon einmal „süße Omi“ genannt?
Dann habt ihr sie damit eventuell diskriminiert. Zumindest, wenn man nach dem neuen Altersbericht der Bundesregierung geht. Denn nach dem können solche Aussagen unsensibel herüberkommen. Wir verraten euch, welche Ausdrücke ihr demnächst lieber für euch behalten solltet und warum.
Jeder von uns hat Vorurteile über alte Menschen
Verniedlichendes Sprechen, Aussagen über das Aussehen oder „gefühlsmäßige Bewertungen“ – all das soll laut dem neunten Altersbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend altersdiskriminierend sein. Solche Bezeichnungen seien rechtlich zwar keine Diskriminierung, so die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, gegenüber der Bild, dennoch „können Menschen sie im Einzelfall als despektierlich empfinden.“
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Das heißt übersetzt, dass jeder von uns bestimmte Vorurteile und Stereotype gegenüber älteren Menschen hat, die diese herabwürdigen. Zum Beispiel, dass ältere Männer konservative Gedanken vertreten. Oder dass ältere Frauen kein Minikleid tragen können, weil eine 80-Jährige sich nicht mehr wie ein Teenie kleiden sollte.
Vielleicht habt ihr aber auch schon einmal gesagt: „Oh, die Omi sieht aber süß aus!“ Eine Aussage, die eine Seniorin verniedlicht und ihr damit ihre Selbstbestimmung raubt. Süß sind oftmals schließlich Tiere und Babys, die das Leben allein nicht meistern können. Der Ausdruck „für dein Alter siehst du gut aus“ sei wiederum ein „zweifelhaftes Kompliment“, das ältere Menschen rein auf ihr Aussehen herabwürdige.
Altersdiskriminierung vermeiden? So geht’s!
All die genannten Beispiele verstellen „den Blick auf die eigentlichen Bedürfnisse und Wünsche älterer Menschen nach Individualität, Respekt und Autonomie, aber auch auf Potenziale für Selbstständigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen“, heißt es so im Bericht.
Alte Menschen werden von der Gesellschaft zwar als nett und gütig wahrgenommen, aber auch als inkompetent. Deshalb muten viele Aktivitäten für Senioren auch eher wie ein Kindergeburtstag an, als eine ernsthafte Beschäftigung für Erwachsene.
Nun lautet nur noch die Frage: Wie können wir diesem Ageismus, also der „ungerechtfertigten, ungleichen Beurteilung und Behandlung älterer Menschen aufgrund ihres fort geschrittenen chronologischen Alterns“ entgegenwirken? Erst einmal, indem wir unseren Großeltern nicht ihre Selbstbestimmung absprechen, nur weil sie bereits etwas älter sind. Nur weil Opi liebend gern Memory spielt, ist er vielleicht auch mit der VR-Brille ganz gut. Fragt ihn einfach! Und wenn Omi zu Weihnachten ein Minikleid ihrer Enkelin tragen will – lasst sie doch!
Autoren fordern Änderung des Grundgesetzes
Um diese Entwicklung zu beschleunigen, fordert die Bundesregierung nun in ihrem Altersbericht eine Änderung des Grundgesetzes. „Das Grundgesetz ist altersblind“, steht dort. Wolle man die „Potenziale älterer Menschen in ihrer Vielfalt“ anerkennen, müsse in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden, dass niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden dürfen – wie es auch in Bezug auf Geschlecht oder Religion der Fall sei.
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„Ein Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz zu verankern, setzt ein wichtiges verfassungsrechtliches Signal und macht klar, dass Diskriminierung aufgrund des Lebensalters nicht erlaubt ist“, so Ataman abschließend bei der Bild.