Nach abgelehnter BerufungSchumacher-Erpressung kommt erneut vor Gericht

vb m k+ Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung
Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird nun das Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigen.
dpa, Oliver Berg

Kein Ende in Sicht!
Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird nun das Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigen. Zwei Prozessparteien haben Revision eingelegt.

Wuppertaler Landgericht lehnte Berufung ab

Mit der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher muss sich nun das Düsseldorfer Oberlandesgericht befassen. Sowohl der Anwalt der Familie Schumacher als auch der des Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Wuppertaler Landgerichts auf Anfrage sagte.

Das Wuppertaler Landgericht hatte in der vergangenen Woche das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen.

Video-Tipp: Urteil für Schumacher-Erpresser bestätigt

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Schumacher-Erpresser bekommen keine höhere Strafe

Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.

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Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. (jve/dpa)

Verwendete Quellen: dpa