Doch es ist kein FreispruchMutmaßlicher Messerstecher aus Haft entlassen – weil Prozess wegen Mutterschutz platzt

von Anna Pauly und Julian Kaiser

Fast zwei Jahre saß Kemal A. in U-Haft.
Jetzt kommt der mutmaßliche Messerstecher aus Leipzig frei, obwohl die Vorwürfe gegen ihn schwer wiegen. Der Prozess platzt, weil eine Richterin in Mutterschutz geht, doch das ist nicht der einzige Grund. Und ein Freispruch ist es auch nicht.

Kemal A. steht in Leipzig wegen eines Messerangriffs vor Gericht

Vor dem Landgericht Leipzig ist der Prozess gegen Kemal A. geplatzt. Der Mann soll am 29. Juni 2024 vor einer Bar in Leipzig auf einen anderen Mann eingestochen haben. Laut Gericht trafen die Stiche Rücken und Kopf. Dabei wurde auch eine zentrale Arterie verletzt. Das Opfer überlebte zunächst dank einer Not-OP, starb aber am 17. Dezember 2024 an den Folgen.

Prozess gegen mutmaßlichen Messerstecher Kemal A. platzt wegen Mutterschutz einer Richterin

Schon kurz nach der Tat stellte sich Kemal A. selbst der Polizei. Seit Juni 2024 saß der Angeklagte in Untersuchungshaft. Im April 2025 begann der aufwendige Prozess, 46 Verhandlungstage waren absolviert, 40 Zeugen wurden gehört, nun folgte der abrupte Abbruch.

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Eine Gerichtssprecherin erklärt, dass ein Mitglied der Kammer wegen beginnender Mutterschutzfristen ab Mai 2026 nicht weiterverhandeln konnte. Dazu kam, dass das Verfahren in den vergangenen Monaten immer wieder unterbrochen werden musste. Laut Gericht fiel Kemal A. mehrfach krankheitsbedingt aus und erlitt unter anderem zwei Herzinfarkte. Auch der letzte Termin Ende April platzte wegen einer Krankmeldung. Das Problem dahinter sind feste gesetzliche Unterbrechungsfristen. Wird zu lange pausiert, muss ein Strafprozess neu beginnen. Ein einfacher Richterwechsel ist laut Strafprozessordnung nicht möglich.

Was das ganze Verfahrenschaos jetzt konkret bedeutet, seht ihr oben im Video.

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Warum Kemal A. jetzt trotzdem freikommt

Dass Kemal A. nun keine Handschellen mehr tragen muss, liegt nicht allein am geplatzten Verfahren. Der Haftbefehl wurde am 28. April 2026 außer Vollzug gesetzt. Ausschlaggebend waren nach Gerichtsangaben die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft, der unklare Neustart des Verfahrens und die schwere Erkrankung des Angeklagten. Aus Sicht des Gerichts ging es damit auch um die Verhältnismäßigkeit.

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Ganz frei ist der Mann aber nicht. Er muss sich zweimal pro Woche melden und darf Deutschland nicht verlassen. Klar ist auch, dass Kemal A. mit seiner Freilassung nicht davonkommt. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden, und der mutmaßliche Messerstecher aus Leipzig wird wieder auf der Anklagebank sitzen.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche