Alle zwischen 17 und 45 müssen fragenVöllig übersehenes Gesetz! Bundeswehr muss jetzt Auslands-Reisen von Männern erlauben

GETEX 2026: Gemeinsame Terrorabwehrübung von Bayerischer Polizei und Bundeswehr in Dachau. Es trainieren rund 300 Einsatzkräfte die Abwehr komplexer Sabotage- und Anschlagsszenarien in einem Dynamic Display. Detailaufnahme eines Soldaten der Bundeswehr mit Deutschlandabzeichen auf der Tarnuniform, Symbolfoto, Symbolbild, Symbol
"Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält", erklärt das Verteidigungsministerium.
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Das neue Wehrpflichtgesetz löst bei jungen Menschen teilweise starke Proteste aus. Die Änderungen sind offenbar deutlich weitreichender als bislang kommuniziert. Männer im wehrpflichtigen Alter sollen sich für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr einholen.

Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich offenbar im Zuge der Wehrpflicht-Änderung eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet, galt diese Regelung bisher nur in Krisenfällen, ist seit dem 1. Januar 2026 nun aber dauerhaft in Kraft.

Eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr wird laut Gesetzestext außerdem notwendig, wenn Männer im entsprechenden Alter „über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt (…) über drei Monate ausdehnen wollen“. Dabei ist eine Ablehnung des Antrags im Regelfall nicht vorgesehen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte ntv.de auf Anfrage mit, dass solche Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen seien, „da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht“.

Betroffen davon sind demnach alle möglichen Auslandsaufenthalte, etwa Auslandssemester, berufliche Verpflichtungen oder längere Reisen. In Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes heißt es: „Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.“ Hintergrund ist nach Aussage des Verteidigungsministeriums, dass die Regel der Bundeswehr „eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“ ermöglichen soll, teilte der Sprecher weiter mit. „Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält.“

Aktuell erarbeite das Verteidigungsministerium „konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“, heißt es weiter. Die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine solche Genehmigung vor der Ausreise nicht einholen, ließ das Ministerium unbeantwortet. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Menschen in Deutschland von dieser Regelung bisher nichts wussten, bleibt damit zunächst ein gewisses Maß an Ungewissheit, was die Neufassung der Paragrafen 2 und 3 des Wehrpflichtgesetzes konkret bedeutet.

Das Gesetz für den neuen Wehrdienst sieht vor, dass alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben werden. Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen. Sollte es der Bundeswehr mithilfe des Fragebogens nicht gelingen, genügend Freiwillige zu gewinnen, behält sich die schwarz-rote Koalition die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vor. Zehntausende Schüler haben in den vergangenen Monaten gegen den neuen Wehrdienst demonstriert.

Verwendete Quellen: dsc/ses/dpa