RTL liegt Entwurf der Bundesregierung vorKönnen wir uns bald „halb” krankschreiben lassen?

Stifte liegen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Bislang bedeutete eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dass Arbeitnehmer gar nicht arbeiten durften – das soll sich jetzt ändern
(c) dpa-Zentralbild

Bislang gilt ganz krank oder gar nicht.
Wer sich in Deutschland krankschreiben lässt, ist nicht arbeitsfähig. So lautet der Status quo. Geht es nach Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), soll das bald nicht mehr so gelten. RTL erklärt euch, was sich durch die Gesundheitsreform bei Krankschreibungen ändern könnte.

Was bringt eine Halb-Krankschreibung?

Für Arbeitnehmer könnte eine Halb-Krankschreibung (auch Teil-Krankschreibung) beim Gehalt vorteilhaft sein, denn in Deutschland gilt zwar für die ersten sechs Wochen der Krankschreibung eine hundertprozentige Lohnfortzahlung, anschließend sinken die Einnahmen allerdings auf 70 Prozent des Bruttoentgelts. Wer sich künftig nicht zu 100 Prozent, sondern zu 75, 50 oder 25 Prozent krankschreiben lässt, könnte finanziell profitieren, weil neben dem Krankengeld (gezahlt von den Krankenkassen) auch Arbeitslohn (gezahlt vom Arbeitgeber) auf das Konto von Arbeitnehmern wandert.

Im Referentenentwurf, der RTL vorliegt, heißt es: „Für die Versicherten ergibt sich hieraus regelmäßig ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber einem vollständigen Bezug von Krankengeld.“ Logischerweise soll der Verdienst aber unterhalb des vollen Gehalts bei hundertprozentiger Arbeitsfähigkeit liegen.

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Für wen ist die Teil-Krankschreibung gedacht?

Wichtig bei der Idee von Gesundheitsministerin Nina Warken ist, dass sie vor allem für Menschen gedacht ist, die seit langer Zeit krankgeschrieben sind. Die neue Regelung zielt insbesondere darauf ab, diese seit mindestens einigen Wochen ausfallenden Beschäftigten früher in ihre Jobs zurückzubringen. Im Blick hat der Entwurf der Ministerin beispielsweise „psychische Erkrankungen, etwa depressive Episoden, Angststörungen, Anpassungsstörungen, bei denen eine schrittweise Belastungssteigerung therapeutisch sinnvoll sein kann, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, insbesondere Wirbelsäulenerkrankungen, bei denen eine reduzierte Arbeitsbelastung zur Stabilisierung der Genesung beitragen kann.”

Allerdings ist eine teilweise Krankschreibung nicht ohne Weiteres möglich. So muss neben dem Beschäftigten selbst auch der Arbeitgeber dem Modell zustimmen – und eine Ärztin oder ein Arzt muss ebenfalls grünes Licht für eine teilweise Arbeitsfähigkeit geben.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll von 70 auf 65 Prozent sinken

Im Zuge der anvisierten Gesundheitsreform soll die Lohnfortzahlung für länger als sechs Wochen ausfallende Beschäftigte sinken: von 70 auf 65 Prozent des Bruttoentgelts.

Der Entwurf soll noch im April im Kabinett diskutiert werden. Anschließend wandert er in Parlament und Bundesrat. Ob er wirklich in geltendes Recht gegossen wird, ist noch offen. (jka)

Quellen: eigene RTL-Recherche