Länder stimmen Gesetz zuK.o.-Tropfen-Täter müssen jetzt mindestens 5 Jahre ins Gefängnis

Concept of pouring GHB into a glass with a pipette
K.-o.-Tropfen, auch bekannt als "GHB" oder "Liquid Ecstasy", sind geruchs- und geschmacklos und meist nach einer Tat nicht mehr lang im Körper nachzuweisen.
IMAGO/Depositphotos / modesto3 via imago-images.de

Man kann sie weder riechen, noch schmecken, noch sehen: K.-o.-Tropfen werden den Opfern meist unbemerkt in ihr Getränk gemischt, um diese wehr- und willenlos zu machen. Ein neuer Gesetzesentwurf will Täter nun härter bestrafen.

Menschen, die sogenannte K.-o.-Tropfen einsetzen, müssen künftig mit hohen Strafen rechnen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Nun gaben auch die Länder im Bundesrat grünes Licht.

K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen künftig rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug: Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, erhält eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.

Heike Hofmann, hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, begrüßte die geplante Neuregelung ausdrücklich. „Fakt ist, dass viele Frauen sich aktuell, und das ist ja auch richtig so, etwa mit Plastikdeckeln, mit Testarmbändern oder mit dem Blick der besten Freundin davor schützen, dass irgendjemand irgendwas in ihr Getränk mischt.“ Mit dem Gesetz wolle man mehr Schutz schaffen.

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. Die Dunkelziffer sei, so Hofmann, groß. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Klub heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil vom 8.10.2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. In besagtem Urteil entschied der BGH, dass die Verwendung von K.-o.-Tropfen nur das Ausnutzen der Tatsache ist, dass das Opfer „nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern“.

Das Strafmaß unterscheidet sich jedoch erheblich. Wer die Willenslosigkeit des Opfers nur ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe „von sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ bestraft, wer ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe für seine Tat nutzt wird jedoch mit Freiheitsstrafe „nicht unter fünf Jahren“ bestraft.

Diese Schutzlücke solle mit dem geplanten Gesetz geschlossen werden, sagte Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen. „Eine Waffe soll das Opfer handlungsunfähig machen, es davon abhalten, sich zu wehren.“ Genau das täten K.-o.-Tropfen auf besonders perfide Weise. „Das Opfer verliert das Bewusstsein und damit jede Möglichkeit zur Gegenwehr.“

Im neuen Gesetzesentwurf heißt es, dass für eine Begehungsweise, die mindestens eine vergleichbare Gefährlichkeit mit der eines gefährlichen Werkzeuges aufweist, der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren nicht zur Anwendung kommt, was dem Schuldgehalt der Taten allerdings nicht gerecht werde. Der Gesetzesentwurf ziele auf eine Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung von K.-o.-Tropfen zur Begehung von Straftaten ab, sodass Täter härter bestraft werden können.

Verwendete Quellen: kaz/dpa