„Geht ums Kindeswohl“Justizministerin will bei Gewalt gegen Partner Sorgerecht entziehen

Kinder leiden unter den Folgen
Wer gegenüber seiner Partnerin oder seinem Partner gewalttätig wird, soll künftig das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder verlieren können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der RTL und ntv vorliegt.
Wer Partner schlägt, soll von der Familie getrennt werden können
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte im RTL/ntv Frühstart: „Wer seinen Partner oder seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er auch kein Umgangs- oder Sorgerecht für die Kinder bekommt.“ Nicht nur der betroffene Elternteil leide unter häuslicher Gewalt, sondern auch die Kinder, die sie beobachteten, so Hubig. „Das Gesetz ist dafür da, das Kind zu schützen, es geht um das Kindeswohl.“ Sie betonte, grundsätzlich sei es gut für Kinder, nach einer Trennung Umgang mit beiden Eltern zu haben. „Aber in den Fällen häuslicher Gewalt sehen wir, dass die Situation eine andere ist.“

Die Ministerin lehnte eine pauschale Regelung ab, wonach jeder Fall von Gewalt unter Eltern zum Verlust des Umgangsrechts führt. Man müsse jede Situation einzeln bewerten und Gewalt könne ganz unterschiedlich sein. Zudem seien Täter teils auch bereit, zum Anti-Gewalttraining zu gehen und sich zu verändern. Hubig will zudem verhindern, dass ein Elternteil dem anderen mit einem erfundenen Gewaltvorwurf das Kind wegnehmen kann. Die Richterinnen und Richter würden sich solche Fälle genau anschauen. „Wir wollen mit dem Gesetz deutlich machen, dass es nicht darum gehen darf, so etwas vorzuschieben.“
Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche


