RTL hat exklusive BilderGerichtsvollzieher getötet! Dieser Mann soll der Täter sein

Dieser Einsatz endete tödlich und die Polizei hat wohl schon den Täter!
Ein Gerichtsvollzieher wird am Dienstagmorgen vor einer Wohnung niedergestochen. Er sei „in Ausübung seines Dienstes in Bexbach im Saarpfalz-Kreis gewaltsam ums Leben gekommen,” heißt es von der Staatsanwaltschaft. RTL war vor Ort und konnte Hintergründe über den Tatverdächtigen und sein Motiv herausfinden.
Er soll der Täter sein

Der Gerichtsvollzieher soll gegen 9 Uhr am Morgen erstochen worden sein. Laut RTL-Informationen war das Opfer 58 Jahre alt und seit drei Monaten Obergerichtsvollzieher. Die Tat erschüttert aktuell das ganze Bundesland. Daher standen die Ermittler, wie auch die Staatsanwaltschaft, heute unter massivem Druck. Am Abend dann die offizielle Meldung: Es gibt eine Festnahme!
Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um Kai-Uwe M. handeln. Als RTL sich vor Ort erkundigt, beschreiben ihn Nachbarn als „kein unbeschriebenes Blatt.” Bei seiner Familie soll es immer wieder Probleme gegeben haben. Auch die Nachbarn hatten häufiger mit M. zu tun. Der Vorwurf: Er habe auch seiner Nachbarin nachgestellt, er sei eine tickende Zeitbombe gewesen. Nun sollte er raus aus seiner Wohnung, dafür sollte der Gerichtsvollzieher sorgen. Doch es kam zur Bluttat, die für den Vollstreckungsbeamten tödlich endete.
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Die Staatsanwaltschaft teilt auf RTL-Anfrage am Abend mit: „Anlässlich des Todes eines Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts Homburg im Rahmen seiner Dienstausübung am Morgen des 25.11.2025 führt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen 42-jährigen Beschuldigten aus dem Saar-Pfalz-Kreis.”
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Weiter heißt es in dem Statement: „Der unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat vorläufig festgenommene Beschuldigte steht im Verdacht, den anlässlich einer Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung in seiner Wohnung erschienenen Gerichtsvollzieher mit einem Messer getötet zu haben. Nähere Auskünfte zum mutmaßlichen Ablauf sowie zu etwaigen Hintergründen können derzeit noch nicht erteilt werden.”
Die Ermittlungen dauern weiter an. Der Beschuldigte wird spätestens morgen dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Er entscheidet über die etwaige Anordnung von Untersuchungshaft. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: „Ich weise darauf hin, dass die Feststellung einer strafrechtlichen Schuld allein den Gerichten vorbehalten ist und der Beschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.”
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa,


