Für Zuwanderer wird es ernstBetrug bei Deutsch-Test: Regeln für Zuwanderer werden verschärft

Eine Kursteilnehmerin hält ein Zertifikat "Deutsch-Test für Zuwanderer", welches sie für die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs für Zuwanderer des Bundesamtes für Migration (BAMF) bekommen hat. (zu dpa: «Zuwanderer verdienen über Generationen weniger») +++ dpa-Bildfunk +++
Teilnehmer müssen nun alle drei Teile des Deutsch-Tests bestehen, um das Zertifikat über das Bestehen des Tests zu erhalten.
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Die Regeln des Sprachtests für Zugewanderte werden verschärft. Grund dafür sind vermehrte Betrugsversuche. Der Sprachtest steht am Ende der meisten Integrationskurse und ist unter anderem Voraussetzung dafür, eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu beantragen.

Die Regeln beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) werden verschärft. Damit solle die Testsicherheit erhöht werden. Hintergrund für die schärferen Vorgaben sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums vermehrte Betrugsversuche bei Prüfungen.

Daher werden die Voraussetzungen zum Bestehen des Sprachniveaus B1 dahingehend ergänzt, dass Prüflinge künftig in allen drei Fertigkeitsbereichen - Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen - Kompetenzen nachweisen müssen, im schwächsten Fertigkeitsbereich mindestens auf dem Niveau A2. Die Änderung der „Integrationskurstestverordnung“ soll zum 1. November in Kraft treten.

Der DTZ ist eine Sprachprüfung zur Feststellung von Deutschkenntnissen von Zuwanderer. Er dient als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen Zuwanderer des Bundesamtes für Migration. Um ein Zertifikat über das Bestehen des DTZ zu erhalten, müssen Teilnehmer den Angaben zufolge entweder das Gesamtergebnis A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen.

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Einzelprüfung und einer mündlichen Paarprüfung. „Bei der Durchführung des DTZ kam es in letzter Zeit vermehrt zu Betrugsversuchen“, heißt es in einem früheren Referentenentwurf. „Dabei wurden Prüfungsaufgaben und -lösungen zumeist über das Internet illegal erworben.“ Diese Lösungen seien dann im Prüfungsteil „Hören und Lesen“ eingetragen worden, der Prüfungsteil „Schreiben“ sei dann häufig vollständig leer gelassen worden. Die Prüfung werde dann auf dem Gesamtniveau B1 allein durch den Prüfungsteil „Hören und Lesen“ sowie „Sprechen“ bestanden.

In Zukunft soll der Verordnung zufolge zum Erreichen des Gesamtniveaus B1 beim DTZ in den Prüfungsteilen „Hören und Lesen“ sowie „Schreiben“ ein Mindestniveau von A2 gelten. Der DTZ könne damit nicht mehr mit B1 bestanden werden, wenn ein Prüfungsteil unzureichend bearbeitet werde.

Im vergangenen Jahr hatten nach Angaben des Bamf 318.550 Zuwanderer den Deutsch-Test absolviert. Er ist in den meisten Fällen der Abschluss des Integrationskurses. Von ihnen erreichten 175.193 demnach das sogenannte B1-Sprachniveau, mit dem sich Ausländer auf Deutsch im Alltag verständigen können. 102.663 erreichten das niedrigere A2-Niveau, und 40.694 blieben unter dem A2-Niveau.

Verwendete Quellen: kaz/dpa