Gericht fällt EntscheidungPolizisten überrollen verletzte Katze, um sie zu erlösen und werden angezeigt

Zwei Polizisten überfahren eine schwer verletzte Katze mit ihrem Streifenwagen.
Sie wollen das Tier von seinen Qualen zu erlösen. Die Katze lag offenbar schon angefahren auf der Straße. Gegen beide Beamte wird daraufhin ermittelt. Fast zwei Jahre später ist nun klar, ob sie sich mit ihrem ungewöhnlichen Vorgehen strafbar gemacht haben.
Ein Schuss aus der Dienstwaffe war zu gefährlich
Der Fall hatte sich im Juni 2024 in Bedburg-Hau in Nordrhein-Westfalen zugetragen. Gegen 1.20 Uhr war die Polizei zu einer schwer verletzten Katze gerufen worden, die offenbar zuvor von einem Auto erfasst worden war. Das Tier lag regungslos auf der Straße und blutete aus dem Mund. Die beiden Beamten gingen davon aus, dass die Katze schwerste Verletzungen hatte und schnell von ihrem Leiden erlöst werden musste. Einen Schuss aus der Dienstwaffe hielten sie für zu gefährlich. Weil das Tier auf Asphalt lag, befürchteten sie einen Querschläger. Bewegen wollten sie die Katze wegen ihrer Verletzungen ebenfalls nicht.
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Schließlich entschieden sich die Polizisten für eine ungewöhnliche Methode. Sie fuhren mit ihrem Streifenwagen über das Tier und töteten es auf diese Weise. Eine Zeugin zeigte das Vorgehen später an. Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelte wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und beantragte gegen beide Beamte jeweils eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Euro.
Gericht findet deutliche Worte
Das Amtsgericht Kleve hat die beantragten Strafbefehle gegen die beiden Polizisten nicht erlassen. Wie die Rheinische Post berichtet, sah das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Besonders deutlich wird das in der Begründung des Gerichts, aus der die Rheinische Post zitiert. Darin heißt es: „Vielmehr ergibt sich die absurde Situation, dass sich die Beschuldigten einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen, weil sie das taten, was das Leid der verletzten Katze im Ergebnis nach dem derzeitigen Ermittlungsstand am effektivsten verringerte.“
Katze wurde nach ihrem Tod untersucht
Die juristische Aufarbeitung des Falls zog sich fast zwei Jahre hin. Die Staatsanwaltschaft ließ sogar ein tierpathologisches Gutachten erstellen. Dafür wurde die tote Katze zunächst bei einem Tierarzt in einer Kühltruhe aufbewahrt und anschließend geröntgt. Ziel war offenbar herauszufinden, ob und wie lange das Tier beim Überfahren noch gelitten hatte.
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Der Anwalt einer der beschuldigten Polizistinnen zeigte sich gegenüber der Rheinischen Post verwundert über diesen Aufwand. „So einen Fall wie diesen hatte ich, soweit ich mich erinnern kann, auch noch nicht“, sagte Michael Emde. Zum Gutachten erklärte er: „Genau weiß ich auch nicht, was das sollte. Da ist definitiv vorher schon einmal ein Auto drübergefahren, dann noch zweimal der Streifenwagen. Der erhoffte Erkenntnisgewinn hat sich mir nicht erschlossen.“
Tierschutzbund sieht Methode kritisch
Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung bleibt die Art der Tötung umstritten. Der Deutsche Tierschutzbund hatte das Überfahren einer verletzten Katze bereits auf Anfrage der Rheinischen Post kritisch bewertet. Nach Einschätzung der Organisation lässt sich bei dieser Methode nicht sicherstellen, dass ein Tier schmerzfrei und schnell stirbt. Genau diese Frage hatte deshalb auch für die Ermittlungen eine Rolle gespielt.
Verwendete Quelle: Rheinische Post
































