Keine Antworten von der Angeklagten? Anwältin von Fabians Mutter: „Gina H.s Ego ist mit dem eines Elefanten gleichzusetzen!”

Diese Aussage lässt tief blicken.
Der 18. Verhandlungstag des Mordprozesses um den getöteten Fabian (†8) aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) ist vorbei. Mittlerweile steht fest: Im August wird Gina H. aussagen. Doch Christine Habetha, die Anwältin von Fabians Mutter, rechnet nicht damit, dass diese dann die Antworten bekommt, auf die sie so verzweifelt wartet.
Anwältin vermutet: Gina H. wird alle Vorwürfe abstreiten
Am 24. August wird die Angeklagte Gina H. im Prozess um den getöteten Fabian (†8) aussagen. Allerdings rechnet die Anwältin von Fabians Mutter, Christine Habetha, nicht damit, dass diese Aussage in irgendeiner Weise hilfreich für die Aufklärung des Verbrechens sein wird. Sie glaubt, Gina H. werde eher versuchen, alles bisherigen Zeugenaussagen zu kommentieren: „Dies wird nicht stimmen aus ihrer Sicht und das wird nicht stimmen und alle sind schlecht zu ihr und alle reden schlecht über sie, aber sie ist es schlichtweg nicht gewesen.”
Christine Habetha geht davon aus, dass die Angeklagte versuchen werde, zu korrigieren, was bisher über sie bekannt geworden ist: „Wie sie mit ihren Tieren umgegangen ist, wie sie auch ihre psychische Erkrankung sozusagen auf dem Tablett vor sich her getragen hat, immer, wo es ihr von Nutzen war, war sie auf einmal krank, konnte nicht arbeiten [...]. Die toxische Beziehung zu dem Kindesvater, geprägt von Eifersuchtsdramen, von Geldnöten, die sie selber produziert hat und wo sie in keiner Weise bereit war, einige Abstriche zu machen, die ja auch möglich gewesen wären.”
Gina H. habe großes Selbstbewusstsein

Christine Habetha vermutet, Gina H. werde vor allem versuchen, sich besser darzustellen: „Sie ist ja von ihrem Ego her ja mit dem eines Elefanten gleichzusetzen.” Die Anwältin wundert sich deshalb in unserem Interview über die Aussage eines älteren Zeugen, Gina H. habe kein Selbstwertgefühl: „Bis jetzt hat die Beweisaufnahme Gegenteiliges erwiesen.”
Die Angeklagte schweigt weiterhin beharrlich zu den Vorwürfen. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: eigene RTL-Recherche































