Drohte mit Schweineaugen und BombenNach Tesla-Job-Absage: Rache-Aktion kostet Ex-Bewerber 13.000 Euro Strafe

Tesla Giga Factory Tesla Giga Factory, Grünheide, 12.08.2026. Grünheide Brandenburg Deutschland *** Tesla Gigafactory, Grünheide, August 12, 2026, Grünheide, Brandenburg, Germany
Aufgrund einer Anschlagsdrohung in der Tesla-Fabrik in Brandenburg wurde der damalige Verkehrsminister in Sicherheit gebracht.
IMAGO/Jochen Eckel

Ein Mann will beim US-Autobauer Tesla arbeiten, aber der Konzern lehnt ihn ab. Der Bewerber rächt sich auf teils übel riechende Weise - und muss jetzt zahlen. Auch ein ehemaliger Bundesminister war von den kriminellen Plänen des 41-Jährigen betroffen.

Alles andere als professionell hat ein Mann auf die Absage seiner Bewerbung beim US-Elektroautobauer Tesla reagiert: Nach der Ablehnung kündigte er unter anderem Sprengstoffanschläge auf die Großfabrik des Konzerns in Brandenburg an - und verschickte Schweineaugen an Tesla-Mitarbeiter. Das kommt dem 41-Jährigen nun teuer zu stehen. Bereits im Juli hat ihm das Amtsgericht Tuttlingen eine Geldstrafe von 13.000 Euro auferlegt. Dagegen legte er Einspruch ein. Diesen hat das Amtsgericht bei der erneuten Verhandlung abgelehnt, wie eine Sprecherin mitteilte.

Der Mann aus Tuttlingen bewarb sich laut Gericht im Jahr 2022 bei mehreren Personalverantwortlichen des Autobauers und bekam eine Absage. Darauf schickte er dem Personalverantwortlichen ein kritisches Schreiben mit der gefälschten Unterschrift von Elon Musk, dem Vorstandsvorsitzenden der Tesla-Muttergesellschaft. Zudem kündigte er unter anderem bei der Polizei mehrfach Terror- und Bombenanschläge auf die Standorte von Tesla an. Unter anderem musste der damalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing in Sicherheit gebracht werden, der die Gigafactory Berlin-Brandenburg an einem der betreffenden Tage besuchte.

Besonders unappetitlich: An Tesla-Mitarbeiter in höheren Positionen und an verschiedene Tesla-Niederlassungen sowie mehrere weitere Adressaten verschickte er per Post Schweineaugen. Die Augen kamen mitunter verwest an und stanken laut Gericht deshalb stark. Woher er die Augen hatte, war nicht bekannt.

Weil bei der Hauptverhandlung im Juli nur sein Anwalt erschien, erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 50 Euro - insgesamt 13.000 Euro - gegen den Angeklagten. Der Mann legte Einspruch ein. Bei der Verhandlung am Morgen kam er jedoch wieder nicht, worauf das Gericht den Einspruch verwarf.

Verwendete Quellen: csi/dpa