Zuckersteuer soll 2027 kommenDiese Getränke werden teurer!

Auf den Gehalt des Zuckers kommt es an!
Die Bundesregierung will am Mittwoch (14. Oktober) die umstrittene Zuckersteuer für Getränke auf den Weg bringen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Steuer ab Juli 2027 greifen soll. Und wie teuer dann die Getränke werden, hängt wahrscheinlich vom Zuckergehalt ab.
Zuckersteuer soll für mehr Geld im Bundeshaushalt sorgen
Die schwarz-rote Koalition hat ihren Zoff über die Einführung einer Zuckersteuer zu den Akten gelegt. „Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt”, heißt es am Dienstagabend (13. Okotber) aus dem Bundesfinanzministerium. Doch warum das Ganze? Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen.
Im Video: Was würde die Zuckersteuer für uns bedeuten?
Was wird auf uns zukommen?
Die Formulierungshilfe soll zunächst am Mittwoch (14. Okotber) vom Kabinett beschlossen werden. Danach ist dann der Bundestag am Zug. Der Kompromiss sieht laut RND wohl eine zweistufige Steuer und Ausnahmen für kleinere Hersteller vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ab dem 1. Juli 2027 ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Der geplante Steuersatz bezieht sich jeweils auf einen Liter.
Diese Getränke wären dann zum Beispiel betroffen, sofern sie mit Zucker gesüßt sind und den Schwellenwert erreichen:
Cola und andere zuckerhaltige Softdrinks
Limonaden, etwa Orangen-, Zitronen- oder Kräuterlimonade
Cola-Mix-Getränke, etwa Spezi oder Mezzo Mix
Energy-Drinks mit Zucker
Gezuckerte Eistees
Aromatisierte Wassergetränke mit zugesetztem Zucker
Sport- und isotonische Getränke mit zugesetztem Zucker
Nicht betroffen wären:
Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter
Zuckerfreie Zero- und Light-Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind
Reine Frucht- und Obstsäfte
Alkoholfreies Bier, alkoholfreie Biermischgetränke, alkoholfreier Wein und Schaumwein
Getränke auf Sojabasis
Getränke aus Nüssen, Samen oder Getreide – etwa entsprechende Mandel- oder Haferdrinks.
Laut RND soll die Steuer nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro.
Verwendete Quellen: dpa, Reuters, RND
































