Zuckersteuer soll 2027 kommenDiese Getränke werden teurer!

Themenfoto / Symbolfoto: Zuckersteuer der Merz-Regierung wird noch haerter  auch Zero-Getraenke kosten kuenftig mehr. Zuckersteuer auf Softdrinks kommt. Zuckerabgabe. Zuckersteuer im Fokus: Zuckerkonsum, Softdrinks und die Debatte um gesundheitsbewusste Getraenke. Zuckerstuecke neben einer Getraenkedose symbolisieren die Diskussion um Zuckerabgaben und den Wandel im Getraenkemarkt, einschliesslich Zero-Getraenken. SVEN SIMON Fotoagentur GmbH & Co. Pressefoto KG # Seidlhofstr.10 # 85540 Haar # GLS Bank IBAN DE75 4306 0967 4030 0251 00 # BIC GENODEM1GLS # www.svensimon.net
Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung (Symbolbild).
picture alliance/SvenSimon

Auf den Gehalt des Zuckers kommt es an!
Die Bundesregierung will am Mittwoch (14. Oktober) die umstrittene Zuckersteuer für Getränke auf den Weg bringen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Steuer ab Juli 2027 greifen soll. Und wie teuer dann die Getränke werden, hängt wahrscheinlich vom Zuckergehalt ab.

Zuckersteuer soll für mehr Geld im Bundeshaushalt sorgen

Die schwarz-rote Koalition hat ihren Zoff über die Einführung einer Zuckersteuer zu den Akten gelegt. „Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt”, heißt es am Dienstagabend (13. Okotber) aus dem Bundesfinanzministerium. Doch warum das Ganze? Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen.

Im Video: Was würde die Zuckersteuer für uns bedeuten?

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Was wird auf uns zukommen?

Die Formulierungshilfe soll zunächst am Mittwoch (14. Okotber) vom Kabinett beschlossen werden. Danach ist dann der Bundestag am Zug. Der Kompromiss sieht laut RND wohl eine zweistufige Steuer und Ausnahmen für kleinere Hersteller vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ab dem 1. Juli 2027 ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Der geplante Steuersatz bezieht sich jeweils auf einen Liter.

Diese Getränke wären dann zum Beispiel betroffen, sofern sie mit Zucker gesüßt sind und den Schwellenwert erreichen:

  • Cola und andere zuckerhaltige Softdrinks

  • Limonaden, etwa Orangen-, Zitronen- oder Kräuterlimonade

  • Cola-Mix-Getränke, etwa Spezi oder Mezzo Mix

  • Energy-Drinks mit Zucker

  • Gezuckerte Eistees

  • Aromatisierte Wassergetränke mit zugesetztem Zucker

  • Sport- und isotonische Getränke mit zugesetztem Zucker

Nicht betroffen wären:

  • Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter

  • Zuckerfreie Zero- und Light-Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind

  • Reine Frucht- und Obstsäfte

  • Alkoholfreies Bier, alkoholfreie Biermischgetränke, alkoholfreier Wein und Schaumwein

  • Getränke auf Sojabasis

  • Getränke aus Nüssen, Samen oder Getreide – etwa entsprechende Mandel- oder Haferdrinks.

Laut RND soll die Steuer nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro.

Verwendete Quellen: dpa, Reuters, RND