RTL-Reiseexperte Ralf Benkö klärt aufAngst vor Osterurlaub in Türkei und Ägypten – kann ich jetzt noch stornieren?
Stornieren oder aussitzen?
Ostern steht vor der Tür – und für viele damit auch der wohlverdiente Osterurlaub. Vor allem die Türkei und Ägypten sind aufgrund der Sonnenstunden beliebt. Doch bei vielen wird die Vorfreude jetzt getrübt. Wegen des Krieges im Nahen Osten würden sie am liebsten gar nicht fliegen. Unser RTL-Reiseexperte Ralf Benkö erklärt, was besorgte Urlauber jetzt wissen müssen.
Nach Iran-Angriff! „Einschränkungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen“
Seit einer Woche greifen die USA und Israel Ziele im Iran an. Das Land reagiert mit Gegenangriffen. Dabei hat es in der Region viele Verletzte und auch Tote gegeben. Am Mittwoch ist laut Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums „ein aus dem Iran abgefeuertes ballistisches Geschoss über türkischem Staatsgebiet abgefangen worden“, erklärt das Auswärtige Amt.
Der Krieg wirkt sich auch auf viele deutsche Urlauber aus: „Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich“, erklärt das Auswärtige Amt in mehreren Informationen zur Sicherheitslage. „Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.“
Osterurlaub steht bevor: Wann man kostenlos stornieren kann und wann nicht
Aber was bedeutet das für den bevorstehenden Osterurlaub? Wie gefährlich sind Reisen – insbesondere in die Türkei oder nach Ägypten? Immerhin ist der Reisehinweis vom Auswärtigen Amt zuletzt verschärft worden. Für Ägypten gilt bereits seit Längerem eine Teilreisewarnung. Aber was bedeutet das? Wann und wie kann man seinen Urlaub noch stornieren, ohne hohe Gebühren zu befürchten?
Da es sich bei der Türkei lediglich um einen Reisehinweis – und da auch nur für Regionen im Grenzgebiet zu Iran, Irak und Syrien und nicht für die klassischen Urlaubsregionen – handelt, reicht es in den meisten Fällen nicht aus, eine Buchung kostenlos stornieren zu können. Grundsätzlich ausschlaggebend für eine kostenlose Stornierung ist das entsprechende „Rücktritt vor Reisebeginn”-Gesetz. Darin ist unter anderem festgelegt, dass dann kostenlos storniert werden kann, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten“. In der Regel gilt das erfüllt, wenn eine Reisewarnung vorliegt.
Wer dennoch stornieren will, muss mit Storno-Gebühren rechnen.
Ähnliches gilt für Ägypten: „Wenn ich da zum Beispiel in Hurghada Urlaub mache, dafür gilt keine Teilreisewarnung. Aber für die Sinai-Halbinsel im nördlichen Bereich sehr wohl“, so der Reiseexperte. „Wenn mein Urlaubsgebiet in diesem Gebiet der Teilreisewarnung liegen würde, dann hätte ich ein gutes Argument, mit den Veranstaltern zu sprechen und zu sagen: ‚Das kann ich ja nicht machen, bitte bucht um, storniert kostenfrei.’“
Und auch die Verbraucherzentrale erklärt: „Ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.“ Weiter heißt es: „Die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände müssen während der Reisezeit vorliegen.“

Lese-Tipp: Nach 600 Kilometern durch die Wüste fallen Roja und Lara ihren Mamas endlich in die Arme
Anzeige:„Den Reisepreis zurückbekommen“ – für diese Länder gilt eine Warnung
Für zahlreiche weitere Länder im Nahen Osten gibt es allerdings eine Reisewarnung. Dazu zählen Israel, palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, zu denen Dubai und Abu Dhabi zählen, Saudi-Arabien, Katar und Jemen. „Wer für diese Länder etwas gebucht hat, jetzt in der nächsten Zeit, der sollte eigentlich, wenn er pauschal gebucht hat, mit den Reiseveranstaltern schnell zu einer Lösung kommen, dass die Reise kostenfrei storniert wird oder umgebucht wird oder Ähnliches“, erklärt Benkö.
„Und das müsste dann auch kostenfrei für mich geschehen. Ich müsste den Reisepreis zurückbekommen“, so der Reiseexperte weiter. „Anders ist es natürlich, wenn ich nicht pauschal gebucht habe.“ Denn solange die Airline fliegt und der Hotelaufenthalt möglich ist, kommt man nicht so leicht aus der Buchung raus, erklärt er weiter.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Auswärtiges Amt Verbraucherzentrale BGB und dpa


