Was wirklich erlaubt istChef diktiert eure Pausen: Darf er das?

„Ich gehe dann mal in die Pause!“ In vielen Jobs geht das ganz flexibel. Prinzipiell können Vorgesetzte hier aber mitreden. Ein Anwalt erklärt kurz und kompakt, was rechtlich gilt.
Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?
Ja, aber in bestimmten Grenzen. „Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts frei darin, die zeitliche Lage und die Dauer der Pausen zu bestimmen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dabei gelten für ihn die Vorgaben, die das Arbeitszeitgesetz macht. Und: Gibt es einen Betriebsrat, dann kann das Unternehmen die Pausen nicht im Alleingang festlegen. Der Rat hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht.
Feste Regeln bei der Einteilung der Pause
Das Gesetz sieht vor, dass bei Arbeitszeiten ab sechs bis neun Stunden eine mindestens dreißigminütige Pause verpflichtend ist – bei Schichten, die länger als neun Stunden dauern, muss es eine Pause von 45 Minuten geben. Dabei muss beachtet werden, dass Arbeitnehmer spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn in die Pause gehen müssen. Länger dürfen sie nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Eine einzelne Pause muss aber nicht die kompletten 30 beziehungsweise 45 Minuten andauern. Stattdessen kann sie auch in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden. Denn im Grunde dient sie dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers. Während dieser Erholungszeit darf weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden.
In der Pause sind Beschäftigte frei und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden, erklärt Schuster. Ob man shoppen geht, zum Friseur oder ins Fitnessstudio, bleibt jedem selbst überlassen. Man sollte nur pünktlich zurück am Arbeitsplatz sein. Ist das Betriebsgelände groß und ein Verlassen nicht möglich, muss ein Pausenraum bereitstehen.
Grundsätzlich gilt: Nach der Pause muss man arbeitsfähig sein. Alkohol ist nicht generell verboten, es sei denn, es gibt ein striktes Verbot, etwa bei der Arbeit an Maschinen. Wer sich jedoch so beeinträchtigt, dass er sich oder andere gefährdet, riskiert eine Abmahnung.
Verwendete Quellen: awi/dpa


