Recht auf Reparatur, Kinderbetreuung, KrankenkasseDiese Änderungen kommen im August

Schwitzen ist vorprogrammiert!
Im August sind alle Bundesländer gleichzeitig in den Sommerferien – zumindest ein paar Tage lang. Baden-Württemberg startet am 30. Juli, Bayern als letztes am 3. August. Pünktlich dazu rollt eine weitere Hitzewelle auf Deutschland zu, die wieder die 40 Grad knacken dürfte. Auch auf den Straßen, bei einer Krankenkasse und in der Kinderbetreuung gibt es Neuigkeiten. Die wichtigsten August-News hier im Überblick!
Vorsicht, Blitzer!
Vom 3. bis 9. August findet wieder der Blitzermarathon statt, auch Speedweek genannt. In dieser Woche führt die Polizei verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch, sowohl innerorts als auch auf Autobahnen und Bundesstraßen. Besonders im Fokus stehen dabei Stellen wie Schulen, Baustellen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser. Wer das Tempolimit überschreitet, muss mit den üblichen Folgen rechnen: vom Bußgeld über Punkte in Flensburg bis zum Fahrverbot.
Laut ADAC geben nur weniger Bundesländer vorher bekannt, ob sie an der Speedweek teilnehmen. Wahrscheinlich sind auch dieses Jahr nicht alle dabei. Im letzten Sommer wurde vor allem Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geblitzt. In einigen weiteren Ländern wurde nur eingeschränkt kontrolliert, Bayern verzichtete damals auf eine offizielle Teilnahme.
Reparieren statt Wegwerfen: Neues Gesetz
Gehen Waschmaschine, Kühlschrank oder Smartphone kaputt, gibt es in Zukunft neue Regeln: Verbraucherinnen und Verbraucher können bei bestimmten Geräten auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung verlangen, dass der Hersteller eine Reparatur anbietet. Das entsprechende Gesetz ist am 23. Juli in Kraft getreten und gilt für alle Kaufverträge ab dem 31. Juli.
Die neuen Regeln gelten für Geräte, für die es bereits EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit und zur Bereitstellung von Ersatzteilen gibt. Dazu gehören zum Beispiel auch Staubsauger, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Fernseher. Wie lange das Recht auf Reparatur besteht, hängt vom Produkt ab: Bei Smartphones sind es mindestens sieben, bei Waschmaschinen mindestens zehn Jahre. Hersteller müssen die Reparatur zu einem angemessenen Preis anbieten; ebenso Ersatzteile und notwendige Werkzeuge, wenn man die Reparatur selbst in die Hand nehmen will.
Auch innerhalb der Gewährleistungszeit wird Reparieren attraktiver: Entscheiden sich Kundinnen und Kunden bei einem Mangel für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist künftig von zwei auf drei Jahre.
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Ganztagsbetreuung für Erstklässler
Ab dem 1. August haben Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Er umfasst acht Stunden pro Werktag – die Unterrichtszeit wird angerechnet – und gilt grundsätzlich auch während der Schulferien. Die Länder dürfen allerdings eine Schließzeit von maximal vier Wochen im Jahr vorsehen.
Zunächst gilt die neue Regelung nur für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Jahren wird der Anspruch jeweils um einen Jahrgang erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassen eins bis vier. Für Eltern soll die Änderung mehr Planungssicherheit bringen und die Betreuungslücke schließen, die in vielen Familien nach der Kita-Zeit entsteht. Ob vor Ort genügend Plätze zur Verfügung stehen, hängt allerdings vom Ausbaustand der Schulen, Horte und Kommunen ab. Eltern sind nicht verpflichtet, die Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Höherer Beitrag bei IKK Classic
Für Versicherte der IKK classic wird die Krankenversicherung ab August teurer. Die Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro zahlen Arbeitnehmer dadurch rund 6,75 Euro mehr pro Monat. Bei 4.000 Euro brutto sind es etwa neun Euro mehr. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Arbeitnehmeranteil höchstens um rund 13,08 Euro monatlich.
Für freiwillig Versicherte kann die Erhöhung stärker ins Gewicht fallen, wenn sie den Beitrag vollständig oder teilweise selbst tragen. Der maximale monatliche Krankenversicherungsbeitrag der IKK classic steigt laut ihrer Beitragstabelle von 1.046,26 Euro auf 1.072,41 Euro.
Wie immer bei einer Beitragserhöhung besteht für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem der höhere Zusatzbeitrag zum ersten Mal gilt.
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Kennzeichnung von KI-Inhalten
Ist das Foto echt oder mit einer künstlichen Intelligenz erzeugt? Ab dem 2. August sollen Verbraucherinnen und Verbraucher das leichter erkennen können. Dann treten weitere Transparenzregeln des bestehenden europäischen KI-Gesetzes, des sogenannten AI Acts, in Kraft.
Anbieter müssen deutlich machen, wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einem Chatbot, etwa im Kundensupport, oder einem anderen KI-System kommunizieren – sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Auch künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Tonaufnahmen müssen technisch erkennbar sein.
KI-generierte Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, benötigen ebenfalls grundsätzlich einen Hinweis. Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen hat. Besonders strenge Regeln gelten für sogenannte Deepfakes: Werden echte Personen scheinbar bei Handlungen oder Aussagen gezeigt, die nie stattgefunden haben, muss das klar gekennzeichnet werden.
Wer gegen die neuen Kennzeichnungspflichten verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Unternehmen können mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden.
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Neue EU-Regeln für weniger Verpackungsmüll
Ab dem 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie soll überflüssige Verpackungen vermeiden, Recycling erleichtern und den Einsatz wiederverwendbarer Verpackungen fördern.
Zunächst betreffen die neuen Regeln bestimmte Lebensmittelverpackungen, die eine fett- oder wasserabweisende Beschichtung haben – etwa Fast-Food-Schalen, Backpapier, Pizzakartons, Popcorntüten oder andere Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Sie dürfen nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie festgelegte Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) überschreiten. Diese auch Ewigkeitschemikalien genannten Substanzen reichern sich in der Umwelt und dem menschlichen Körper an, einige von ihnen erhöhen das Krebsrisiko.
In den kommenden Jahren folgen dann weitere Änderungen, etwa das Recht, eigene Take-away-Behälter mitzubringen (ab 2027), einheitliche Symbole zur Mülltrennung (ab 2028) und das verpflichtende Mehrwegangebot bei Take-away (ab 2028). In eingeschränkter Form bestehen diese in Deutschland teils schon jetzt, werden dann aber verschärft beziehungsweise durch die EU-Regeln abgelöst.
BahnBonus: Neue Regeln für Freifahrten
Für Mitglieder des BahnBonus-Programms ändert sich zum 1. August die Einlösung von Prämienpunkten für Freifahrten. In Zukunft hängt die benötigte Punktzahl von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab. Freifahrten in der zweiten Klasse gibt es unter Umständen schon ab 750 statt wie bisher 1.000 Punkten. Für Flex-Freifahrten werden hingegen mehr Punkte fällig: 2.500 statt bisher 2.000 Punkte.
Freifahrt 2. Klasse: 750 - 2.000 Prämienpunkte
Freifahrt 1. Klasse: 1.250 - 2.500 Prämienpunkte
Flex-Freifahrt 2. Klasse: 2.500 Prämienpunkte, inkl. Rückfahrt 4.000 Prämienpunkte
Flex-Freifahrt 1. Klasse: 3.500 Prämienpunkte, inkl. Rückfahrt 6.000 Prämienpunkte
Internationale Freifahrt 2. Klasse: 1.750 - 2.750 Prämienpunkte
Internationale Freifahrt 1. Klasse: 2.750 - 3.750 Prämienpunkte
Mitfahr-Freifahrt 2. Klasse: 750 - 2.000 Prämienpunkte
Mitfahr-Freifahrt 1. Klasse: 1.250 - 2.500 Prämienpunkte
Bahn-Baustellen
Im August brauchen Bahnreisende an mehreren Orten Geduld. Besonders betroffen ist der Knoten Hamburg: Bis zum 31. August entfallen an den Bahnhöfen Hamburg-Altona und Hamburg Dammtor noch zahlreiche Fernverkehrshalte. Viele ICE- und IC-Züge beginnen oder enden stattdessen am Hamburger Hauptbahnhof, in Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf oder Pinneberg. Reisende sollten ihre Verbindung deshalb kurz vor der Abfahrt noch einmal prüfen.
Auch rund um Erfurt kommt es vom 1. bis zum 10. August wegen umfangreicher Brückenarbeiten zu Einschränkungen. Unter anderem entfällt zeitweise die Sprinterverbindung zwischen München und Berlin. Im Regionalverkehr zwischen Erfurt und Weimar fallen ebenfalls Verbindungen aus.
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Niedrigere Vergütung für Solaranlagen
Wer ab dem 1. August 2026 eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält für eingespeisten Strom etwas weniger Geld. Grund ist die gesetzliche Absenkung der Einspeisevergütung um ein Prozent alle sechs Monate.
Für neue Anlagen gelten laut Angaben des ADAC voraussichtlich folgende Sätze, die die Bundesregierung allerdings noch offiziell machen muss:
Anlagen bis 10 Kilowattpeak erhalten bei Teileinspeisung 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Volleinspeisung sind es 12,22 Cent pro Kilowattstunde.
Für den Leistungsanteil zwischen 10 und 40 Kilowattpeak gibt es 6,66 Cent bei Teileinspeisung und 10,25 Cent bei Volleinspeisung.
Für den Leistungsanteil zwischen 40 und 100 Kilowattpeak sind es 5,45 Cent beziehungsweise 10,25 Cent pro Kilowattstunde.
Entscheidend ist das Datum, an dem die Anlage in Betrieb geht. Der dann geltende Vergütungssatz wird grundsätzlich für 20 Jahre festgeschrieben. Für bereits laufende Solaranlagen ändert sich deshalb nichts.
Verwendete Quellen: ADAC, Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, Deutscher Bundestag, EU-Kommission, EUR-Lex, AI Act Service Desk der Europäischen Kommission, Bundesnetzagentur, Deutsche Bahn, IKK Classic


