Urteil zu tödlichem Unfall an Bushaltestelle in Würselen
Mutter und Säugling totgefahren: Bewährungsstrafe für 21-Jährigen

Ein 21-Jähriger hat eine Mutter und ihr Baby totgefahren und musste sich vor dem Kölner Amtsgericht für diese Tat verantworten. Richterin Leonie Stühn verurteilte den Mann zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung sowie 1.500 Euro Geldbuße. Sie verurteilte den zum Unglückszeitpunkt 19-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht. Sein Verhalten sei „nicht jugendtypisch“ gewesen, sagte sie in der Urteilsbegründung. Durch den Unfall habe sich ein „menschliches Drama“ ereignet, sowohl für die Angehörigen der Opfer als auch für den Angeklagten selbst.
Richterin spircht von "menschlichem Drama" für Angehörige und Unfallverursacher

Die Richterin erläuterte, dass der Mann geständig gewesen, das Geschehene aufrichtig bereue und einen vernünftigen Lebenswandel führe. Wegen der Folgen seiner Tat sei er in psychologischer Behandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate auf Bewährung und 100 Sozialstunden gefordert. Zudem solle der Angeklagte die psychologische Betreuung fortsetzen und ein Verkehr-Sicherheitstraining absolvieren. Ein solches Training ordnete die Richterin an.
Ein Führerscheinentzug stand nicht zur Debatte. Der Unfall sei die Folge von „Augenblick-Versagen“. Sie sähe nicht, dass der Angeklagte charakterlich ungeeignet sei, Fahrzeuge zu führen. „Er leidet ersichtlich an den Folgen der Tat“, sagte sie weiter. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses hervorgehoben.
Todesfahrer bleibt bei Unfall unverletzt
Durch den Unfall starben eine 21-jährige Mutter und ihre drei Monate alte Tochter. Die beiden warteten auf den Bus, als der Transporter mit mehr als den erlaubten 50 Stundenkilometer heranfuhr.
Gerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski sagte, dass der 21-Jährige mit „leicht erhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs war. Er habe nach einem Überholmanöver durch einen Fahrfehler die Kontrolle über seinen Lieferwagen verloren.
Der Wagen krachte in die Haltestelle. Der Todesfahrer blieb unverletzt und kam mit einem Schock ins Krankenhaus. (uvo)