Ärger um WitwenrenteBerufsgenossenschaft will nicht zahlen
Eine Mutter und ihre Tochter aus Dortmund sind verzweifelt: Vor rund einem Jahr stirbt deren Ehemann und Vater nach einem schrecklichen Autounfall. Beide Frauen müssen mit dem schmerzhaften Verlust klarkommen. Doch damit nicht genug:
Die Berufsgenossenschaft will keine Witwenrente zahlen. Grund: Der tote Familienvater ist auf seinem Rückweg von der Arbeit einen Umweg gefahren. Nahm also nicht den kürzesten Weg.
Berufsgenossenschaft kann Strecke nicht ermitteln
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Sie weigert sich der Verkäuferin die Witwenrente in Höhe von insgesamt rund 27.000 Euro brutto zu zahlen. Auch das Sterbegeld - knapp 6.000 Euro - bekommt sie nicht.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik:
„Ein objektiv nachvollziehbarer Grund, warum der Verstorbene gerade diese längere Strecke wählte, ließ sich nicht ermitteln. Damit stand die gewählte Strecke nicht unter Versicherungsschutz.“