Wieviel Steuern muss ein Azubi zahlen?

Junge Leute, die jetzt als Azubis den Start ins Berufsleben machen, stehen vor vielen Fragen. Besonders beim Geld ist die Lage nicht ganz einfach. Zu Steuern, Steuerkarte, Sozialabgaben, Freibeträgen, vermögenswirksamen Leistungen, Kindergeld und Versicherungen gibt es Klärungsbedarf. Hier die Spielregeln für die Teilnahme am Wirtschaftsleben.
Steuerkarte: Ist ein Auslaufmodell. Wer jetzt erstmals am Job-Start steht, ledig und kinderlos ist, benötigt keine mehr. Geben Sie dem Chef einfach Ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit (wegen der Kirchensteuer).
Der Standard-Single-Azubi wird in die Steuerklasse I kommen. Steuern werden dann ungefähr ab 900 Euro Bruttoeinkommen abgezogen.
Auch die Eltern können sparen
Sozialabgaben: Bereits ab dem ersten verdienten Euro werden Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Die richten sich prozentual nach dem Brutto-Einkommen und werden im Wesentlichen paritätisch mit dem Arbeitgeber geteilt, das heißt, der Chef legt die Hälfte der Beiträge aufs Brutto drauf.
Vermögenswirksame Leistungen (VL): Viele Chefs zahlen zusätzlich zum Gehalt VL (bis zu 40 Euro im Monat) aus. Das Geld wird in einem Extra-Vertrag angespart und am Jahresende legt Vater Staat bis zu 80 Euro obendrauf. Das wird mit der Steuererklärung beantragt. Sieben Jahre lang liegt das Geld fest. Eine gute Sache!
Können Eltern sparen? Ja! Wenn der Azubi aus beruflichen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen kann, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag in ihrer eigenen Steuererklärung eintragen. Die Beitrage zur Kranken- und Pflegeversicherung können von den Eltern als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Kindergeld: Das läuft weiter. Ist der Azubi allerdings bereits volljährig, dann darf er – damit Kindergeld fließt – nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen. Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und sonstige Kosten der Ausbildung dürfen allerdings abgezogen werden.
Versicherungen: Während der Ausbildung sind Azubis immer noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Selbst, wenn sie volljährig sind. Nach der Ausbildung gehört der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung zu den ersten Schritten, die getan werden sollten. Sie schützt vor Forderungen, wenn Sie Anderen einen Schaden zufügen. Vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung raten Experten ab.