Finanztest gibt TippsWichtig für Arbeitnehmer: So holen Sie beim Kurzarbeitergeld mehr raus

Wegen der Corona-Krise haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet - rund zehn Millionen Beschäftigte sind davon betroffen. Durch eine geschickte Steuerklassenwahl und Kinderfreibeträge können die Lohnersatzleistungen erhöht werden. Finanztest verrät, was zu beachten ist.
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Die aktuelle Kurzarbeiter-Regelung
Der Gesetzgeber versucht mit aller Macht, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer zu reduzieren. Bereits im März wurde dazu ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Nun können Unternehmen bereits Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang musste es ein Drittel der Arbeitnehmer sein. Zudem wurde zum 1. Mai eine Erhöhung der Zahlung beschlossen.
So werden ab dem 4. Monat der Kurzarbeit 70 Prozent (mit Kind 77 Prozent) des Lohnausfalls gezahlt, ab dem 7. Monat sind es 80 Prozent (mit Kind 87 Prozent). Voraussetzung dafür ist, dass die reguläre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent gekürzt wird. Die Regelungen gelten bis maximal 31. Dezember 2020. Außerdem darf jeder Kurzarbeiter Geld hinzuverdienen, und zwar bis zur vollen Höhe des vorherigen Monatsgehalts. Die Maßnahme gilt ab 1. Mai und bis zum 31. Dezember 2020. Diese Hinzuverdienstregelung gilt für alle Berufe.
Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkung auf Versicherungen
Kurzarbeit wird grundsätzlich vom Arbeitgeber und bei Bewilligung bis zu einem Jahr lang gewährt. Auf die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung hat das Kurzarbeitergeld keine Auswirkungen. Wer in der Kurzarbeit erkrankt, hat auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld. In den ersten sechs Wochen bekommen Arbeitnehmer weiter ihr reduziertes Entgelt plus das Kurzarbeitergeld.
Wechsel der Steuerklasse kann Kurzarbeitergeld erhöhen
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom monatlichen Netto-Gehalt ab. So ist es am günstigsten, wenn bei Verheirateten der Bezieher des Geldes die Steuerklasse mit dem höchsten monatlichen Netto wählt, also die III oder zumindest IV. Steuerliche Nachteile werden mit der Steuererklärung ausgeglichen. Wollen Ehepaare in die Steuerklassen III/V wechseln, müssen sie das gemeinsam beantragen. Einen Wechsel zur Klasse IV kann auch einer allein veranlassen, der andere rutscht automatisch mit in die IV. Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" bei Ehegatten/Lebenspartnern" liegt zum Ausdrucken unter formulare-bfinv.de. Seit Anfang 2020 kann die Steuerklasse mehrmals im Jahr gewechselt werden.
Welchen Einfluss hat Kurzarbeit auf meinen Urlaub? Das erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke hier.
Das gilt, wenn Sie Kinder haben
Um die erhöhten Zahlungen wegen eines Kindes zu erhalten, muss in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - Elstam - ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen sein. Wie viele Kinder jemand hat, spielt bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes keine Rolle, wie Finanztest informiert. Fehlt der sogenannte Kinderfreibetragszähler, weil das Kind in diesem Jahr 18 wurde und somit der Freibetrag nicht mehr automatisch berücksichtigt wird, sollte dieser auf Antrag dann schnellstens vom Finanzamt wieder eintragen werden.
Kinderfreibeträge stehen Eltern auch für über 18-Jährige zu, wenn der Nachwuchs etwa in Ausbildung ist, studiert oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet. Wie das Kindergeld gibt es Kinderfreibeträge jedoch längstens bis zum 25. Geburtstag.
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