1.000 Kilometer ohne Essen und Trinken
Auf A45 erwischt: Pferde in Transporter gequetscht - zu wenig Platz für die Tiere!

Ein aufmerksamer Autofahrer hatte dieses abenteuerliche Gespann auf der Autobahn 45 entdeckt und daraufhin die Polizei verständigt. Als Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen den Transporter aus Ungarn kontrollierten, trauten sie ihren Augen kaum: Auf dem Anhänger des Gespanns befand sich ein Pferd, zwei weitere standen zusammengequetscht auf der Ladefläche des Renault Master.
Dreckige Zustände, kein Streu für die Pferde
Ohne Einstreu standen die Tiere auf dem blanken Boden des Renault, der extrem verdreckt war. Essen und Trinken gab es für die Tiere nicht und das, obwohl sie schon stundenlang unterwegs waren.
Die Tiere hatten bereits einen Weg von rund 1.000 Kilometer von Ungarn hinter sich und sollten in die Niederlande weitertransportiert werden. Der Fahrer konnte keine Erlaubnis zum Transport der Tiere vorweisen. Die Beamten untersagten ihm den weiteren Transport der Pferde. Die Veterinäre organisierten ein Transportfahrzeug für die Pferde und suchten eine Unterkunft für die nächsten Tage.
Derzeit sind die Pferde in der Nähe von Gießen untergebracht. Von dort wird nun der artgerechte Weitertransport zum Käufer nach Holland organisiert. Mitarbeiter des Veterinäramts befassen sich nun mit den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Das Gespann weist technische Mängel auf
Das Gespann wurde einer Überprüfung unterzogen. Mitarbeiter der Technischen Überwachung Wetzlar stellten 14, zum Teil schwerwiegende, Mängel an dem Fahrzeug fest und stuften es als nicht mehr verkehrstauglich ein. Mängel an den Bremsen, ein ausgeschlagenes Radlager, ein unzulässig verändertes Führerhaus, ein mangelhafter Motorhaubenverschluss und ein undichter Motor mit hohem Ölverlust waren nur einige der erheblichen Mängel.
Letztendlich war der Unterboden, auf dem die Tiere standen, durchgerostet, die darüber liegenden Bretter verrottet.
Die baulichen Veränderungen am Renault waren offenbar nicht geprüft und eingetragen. Die Beamten stellten die Kennzeichen sicher und untersagten dem 33-Jährigen die Weiterfahrt. Da der Fahrer des Gespanns über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vor Ort eine Sicherheitsleistung, zur Sicherung des Strafverfahrens, in Höhe von 600 Euro hinterlassen. (kmü/dpa)