Einigung suchen nach BeziehungsendeWenn Paare sich trennen: Wer darf in der Wohnung bleiben?

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Wer darf bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Am Anfang war da das Kribbeln im Bauch und die ganz großen Gefühle, am Ende bleibt nur die Enttäuschung und der Schmerz. Wenn eine Beziehung zerbricht, hat das neben emotionalen auch häufig organisatorische Folgen. Lebten Paare bislang zusammen, müssen sie sich bei einer Trennung entscheiden, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf. Aber auch der Vermieter oder ein Richter hat in manchen Fällen ein Wörtchen mitzureden.
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Teilkündigungsoption nur in ganz wenigen Verträgen

„Wer unverheiratet in Miete zusammengelebt hat, muss auch nach der Trennung noch mal an einem Strang ziehen“, sagt Stefan Bentrop, Justiziar beim Deutschen Mieterbund, der Deutschen Presse Agentur. Wenn beide Mieter seien, habe keiner von beiden einen Anspruch darauf, dass er oder sie allein in der Wohnung bleiben darf. Nur wenn zum Beispiel Gewalt im Spiel ist, lasse sich der Ex-Partner mit einer Gewaltschutzverfügung rauswerfen. Das bedeutet also im Normalfall: Ist keiner zum Auszug bereit, dann bewegt sich nichts. Die Ex-Partner müssen sich einigen. Und dann müssen sie auch noch hoffen, dass der Vermieter der Entscheidung zustimmt.

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„Der Vermieter kann nämlich auf seine zwei Mieter bestehen“, erklärt Bentrop. Dadurch habe er mehr Sicherheit, dass die Miete bezahlt werde. Einer allein kann das Mietverhältnis daher nicht kündigen. Lediglich bei ganz wenigen Verträgen ist eine solche Teilkündigung erlaubt.

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Soll nur einer ausziehen, muss der Vermieter in den allermeisten Fällen daher zustimmen, diesen aus dem Vertrag zu entlassen. Auch der bleibende Mieter muss damit einverstanden sein. Verweigert der Wohnungsbesitzer den Antrag, bleibt nur die gemeinsame Kündigung. Manche Vermieter bieten einem der Ex-Partner dann einen neuen Vertrag an – oft verbunden mit einer Mieterhöhung.

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Bei Verheirateten entscheidet auch das Gericht

Bei Ehepartnern dagegen hilft das Gesetz, wenn sie keine gemeinsame Entscheidung über die Mietwohnung treffen können. Spätestens bei der Scheidung wird vom Familiengericht endgültig entschieden, wer in der Wohnung bleiben darf.

„In dieser Konstellation muss der Vermieter auch den Auszug von einem seiner Mieter akzeptieren. Nach dem Gesetz wird das Mietverhältnis durch die Einigung der Partner oder durch den Richterspruch umgestaltet.“, sagt der Justiziar der dpa. Der Ehepartner, der die Wohnung behalten darf, wird alleiniger Mieter, der andere Ehepartner scheidet aus dem Mietvertrag aus. Das gilt selbst dann, wenn der Ehepartner, der die Wohnung behalten darf, vorher gar nicht Mieter war.

Und wenn der Ex-Partner sich weigert zu gehen? Dann kann es zur Klage kommen.

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Auch Eigentümer sollten gemeinsame Einigung suchen

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Wer bei einer Trennung in dem gemeinsamen Eigentum wohnen bleibt, muss dem Ex-Partner für dessen Besitz einen Entschädigungsersatz bezahlen, ähnlich einer Miete. (Symbolbild)
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Bei Eigentümern gestaltet sich die Entscheidung wieder etwas anders. Den meisten Paaren gehört ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung jeweils zur Hälfte. „Doch auch wenn andere Anteile im Grundbuch stehen: Ansprüche ergeben sich dadurch nicht“, sagt Julia Wagner, Leiterin für Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Niemand darf den anderen rauswerfen, beide Eigentümer haben dasselbe Wohnrecht.

Hausbesitzer sollten sich aber tunlichst einigen, wer bleiben darf, sonst ist auch das ein Fall für die Richter. Dann kann es sogar passieren, dass die Besitzer die Immobilie verkaufen oder versteigern müssen, so Wagner.

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Denn wer wohnen bleiben darf, muss dem Ex-Partner für dessen Besitz einen Entschädigungsersatz bezahlen, ähnlich einer Miete. Dadurch kann es durchaus passieren, dass sich der Bleibende das Haus oder die Wohnung nicht mehr leisten kann, so Wagner. „Ist der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt, stehen auch weiterhin beide für die Raten gerade. Man sollte also auch regeln, wie ein Partner aus dem Darlehensvertrag gestrichen werden kann“, rät Wagner.

Das Gericht vermeidet unbillige Härten

Können sich frühere Paare nicht einigen, wer in der Wohnung oder dem Haus bleiben darf, entscheiden die Richter. „Die folgten dabei dem Grundsatz, sogenannte unbillige Härten zu vermeiden“, sagt Fachanwältin für Familienrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins Eva Becker der dpa.

Der Grund für eine Entscheidung kann ganz unterschiedlich sein. Bei Paaren mit Kindern darf normalerweise der Partner dort wohnen bleiben, der sich um den Nachwuchs kümmert. Ist nur einer Eigentümer der Immobilie, kann auch das eine Rolle spielen. Gibt es große Vermögensunterschiede, kann dem ärmeren Ex-Partner weniger zugemutet werden, sich eine neue Bleibe zu suchen. Genauso erhalten Menschen mit einer Erkrankung eher das Wohnrecht, falls die Wohnung darauf zugeschnitten ist.

Unromantisch, aber sinnvoll: Früh Regeln aufstellen!

Wer Gerangel um die Wohnung vermeiden möchte, kann schon beim Einzug mit dem Partner eine Regelung festlegen, wer im Falle einer Trennung dort bleiben darf. Für verheiratete Ehepaare bietet sich dazu ein Ehevertrag an. Unverheiratete Paare können sich beim Kauf einer Immobilie mit einem Partnerschaftsvertrag absichern.

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Für Mieter ohne Trauschein ist denkbar, ein Schreiben aufzusetzen, das beide unterzeichnen. „Das gilt dann zumindest für ihre Mietergemeinschaft. Der Vermieter muss dann aber immer noch zustimmen“, sagt Becker der dpa. Mit solchen Verträgen und Vereinbarungen ist man im Falle einer Trennung nicht gegen alles gefeit – aber zumindest hat es schon einmal eine Einigung gegeben. (dpa/lmi)