Private Treffen, Gastronomie, Kultur, Freizeit, SportDiese Corona-Regeln gelten aktuell im Saarland

 Die Grenzübergänge zwischen dem Saarland und Luxemburg werden wegen der Corona Krise stark kontrolliert. Die kleineren Grenzübergänge sind geschlossen. Im Bild: Die Brücke zwischen Perl und Schengen, fotografiert am Mittwoch 15.04.2020. *** The border crossings between Saarland and Luxembourg are heavily controlled due to the Corona crisis The smaller border crossings are closed In the picture The bridge between Perl and Schengen, photographed on Wednesday 15 04 2020 bub
Die Grenzübergänge zwischen dem Saarland und Luxemburg werden wegen der Corona Krise stark kontrolliert. Die kleineren
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Das Saarland hatte als kleinstes deutsches Bundesland (ohne Stadtstaaten) mit nur relativ wenigen gemeldeten Corona-Fällen zu kämpfen. Durch die direkte Nähe zu Frankreich und Luxemburg waren trotzdem strenge Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden.
Generell gilt überall ein Abstandsgebot zu anderen Menschen von mindestens 1,5 Metern sowie eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals beim Einkaufen und in den öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln.
Wir haben für Sie die wichtigsten Corona-Regeln für das Saarland zusammengefasst.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++

Treffen mit anderen Personen

Das Saarland hat weitere Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen beschlossen. Von Pfingstmontag an sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen zugelassen - diese neue Regelung gilt demnach sowohl für den öffentlichen Raum, als auch für die Gastronomie.

Gastronomie und Tourismus

Gaststätten sind im Saarland unter Auflagen wieder geöffnet, wenn der Betrieb frühestens um 6 Uhr beginnt und spätestens um 23 Uhr endet, das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen und keine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist, der Zugang unter Vermeidung von Warteschlangen gesteuert wird, geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit mit Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit je eines Vertreters der anwesenden Haushalte, sowie deren Ankunftszeit getroffen sind und die Einhaltung sonstiger geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Infektionsschutzmaßnahmen für Beschäftigte und Gäste gewährleistet ist.

Für die saarländischen Hotels und Beherbergungsbetriebe gelte ab Montag eine weitere Lockerung, hieß es. Die bisher maximal zulässige Belegungsquote von 75 Prozent der Zimmer entfalle. Somit könnten wieder unbegrenzt Gäste aufgenommen werden - solange die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden.

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Kultur und Freizeit

Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sind bereits unter den üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder geöffnet. Kinos dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen. Mit einem Stufenplan und unter strengen Hygienebestimmungen sollen die Kinos im Saarland wieder Besucher empfangen.

Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie andere Einrichtungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, dürfen ab dem 15. Juni ihren Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufnehmen.

Spielplätze können unter freiem Himmel unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen geöffnet werden.

Ab dem 15. Juni können Veranstaltungen im öffentlichen Raum und private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Menschen unter freiem Himmel und mit bis zu 50 Personen in Räumen stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als zehn Menschen müssen aber angemeldet werden. Veranstaltungen mit insgesamt jeweils mehr als 100 Menschen draußen beziehungsweise 50 im Inneren sind bis zum 29. Juni weiter untersagt, wie es hieß.

Sport

Fitnessstudios dürfen ab Montag (18. Mai 2020) unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 31. Mai 2020. Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:, Einhaltung der Beschränkungen, Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht, kontaktfreie Durchführung, konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, keine Nutzung von Umkleidekabinen, keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich, Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen, keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten, keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer.

Freibäder und Hallenbäder dürfen vom 8. Juni an wieder unter Auflagen öffnen. Auch der Kita-Regelbetrieb soll zum selben Datum wieder losgehen, aber weiterhin mit Einschränkungen.

Übersicht über alle Corona-Regeln im Saarland und den anderen Ländern

Alle Regeln im Detail können Sie in der Corona-Verordnung des Saarlandes hier nachlesen.

Wie die Regeln in den anderen Bundesländern derzeit aussehen, finden Sie in dieser Übersicht.

Wieder-Öffnungen in verschiedenen Bereichen: Was gilt wo?

Sie wollen genauere Infos zu einem bestimmten Bereich des Alltagslebens? Restaurants, Kosmetikstudios, Spielplätze, Freibäder - eine Übersicht mit allen Wieder-Öffnungen und den jeweiligen Regeln finden Sie hier.

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