Richter spricht von Unglücksfall

Weil er ihn ausbremste: Lkw-Fahrer attackiert Autofahrer - Streit endet tödlich!

Werner Z. vor der Urteilsverkündung am Landgericht Hamburg.
Werner Z. vor der Urteilsverkündung am Landgericht Hamburg.
RTL Nord
von Stefanie Läufer und Annalena Antzar

Der Richter spricht von „30 verhängnisvollen Sekunden“.
30 Sekunden, in denen ein Streit im Straßenverkehr auf sein tödliches Ende zusteuert. Bei der Urteilsverkündung wirkt der angeklagte Lkw-Fahrer Werner Z. angespannt. Die Frau des Opfers dagegen sehr mitgenommen. Ihre Augen sind geschwollen. Aber sie sitzt ruhig im Gerichtssaal, als der Richter das Urteil verkündet.
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Ein Stoß, der ein Leben auslöscht

Ernst-Peter U. (74) schert im Juni 2023 knapp vor dem Lkw von Werner Z. ein und bremst ihn aus. In Rage verfolgt er den Opel bis zu einem Betriebshof. Ein dramatischer Streit entfacht, der Autofahrer stirbt. Es gibt ein Video davon: Es zeigt, dass sich beide verbal angegangen haben, bis Werner Z. das Opfer heftig gegen die Brust stößt. Ernst-Peter U. stürzt ungebremst zu Boden – er erleidet einen Schädelbasisbruch. Wenige Tage später stirbt er im Krankenhaus. Werner Z. wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Im Prozess zeigt der 60-Jährige Reue und gesteht. Es sei im Affekt passiert. „Ihr Lkw-Fahrer seid alles Arschlöcher und gehört weggesperrt“, so soll der Autofahrer Werner Z. beschimpft haben. Auf Körperverletzung mit Todesfolge gibt es, je nach Schwere der Tat, drei bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Doch die Kammer entscheidet sich für zwei Jahre auf Bewährung, weil sie den Fall als minderschwer bewerten.

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Mehrere Aspekte wirken strafmildernd

Der Angeklagte Werner Z. nickt immer wieder bei der Urteilsverkündung und wirkt erleichtert. Er scheint sehr einverstanden mit allem und möchte auch keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Laut Richter waren es „30 verhängnisvolle Sekunden, die zu dem Stoß führten.“ Er sagt weiter, dass die Tat Züge eines Unglücksfalls habe. Die Frau vom Opfer wirkt dabei sehr mitgenommen. Der Richter erklärt, was sich strafmildernd auswirkt. Der Angeklagte war bis zur Tat nicht straffällig, er hat sich um das Opfer gekümmert und die Tat zugegeben. Das seien alles strafmildernde Umstände. Er hoffe, dass die Frau vom Opfer nun damit abschließen könne, so der Richter weiter. Sie muss mit dem tragischen Tod ihres Mannes leben.

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