Zurückstellung nur in wenigen Bundesländern möglich

Können Eltern die Einschulung ihrer Kinder wegen Corona verschieben?

Können Eltern ihre Kinder wegen Corona ein Jahr später einschulen kassen?
Können Eltern ihre Kinder wegen Corona ein Jahr später einschulen kassen?
dpa, Marijan Murat

Kinder ab sechs Jahren sind schulpflichtig

Kinder, die in diesem Jahr zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden, sind damit schulpflichtig und müssen eingeschult werden. Der Stichtag liegt bundesweit zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Doch wegen der coronabedingten Auszeit der Kitas fehle vielen Kindern nun die Vorbereitung auf die Schule und das neue Kapitel in ihrem Leben. So kommt nun die Frage auf, ob Eltern die Einschulung ihrer Kinder wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschieben können.

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Wegen Corona werden Einschulungen nicht verschoben

In NRW heißt es im Schulgesetz (§ 35 Abs. 3 SchulG NRW): "Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden." Dazu gehören zum Beispiel ausgeprägte Sprachprobleme des Kindes, Probleme mit der Motorik oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Die aktuelle Corona-Pandemie soll aktuell nicht als Grund gelten. "Leider gibt es für Eltern keine Möglichkeit, die Einschulung der Kinder wegen der Corona-Pandemie zu verschieben", wird der Schulrechts-Experte und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler vom "Kölner Stadtanzeiger" zitiert.

In wenigen Bundesländern kann man einen Antrag auf Zurückstellung stellen

Eltern können in vielen Bundesländern nicht selber entscheiden, ob ihr Kind erst später eingeschult werden sollte. So auch nicht in Nordrhein-Westfalen. "Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, heißt es dort auf der Website des Schulministeriums NRW.

In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen können Eltern jedoch bei Kindern, die zwischen dem 1.Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, einen sogenannten Antrag auf Zurückstellung stellen. Das Kind wird dann erst im nächsten Jahr eingeschult. Eltern können dort auch einen Antrag stellen, wenn sie glauben, dass ihr Kind aus geistigen oder körperlichen Gründen noch nicht am Schulunterricht teilnehmen sollte. Die Frist ist aber in Bayern und Niedersachen bereits am 1. Mai abgelaufen. Nur in Baden-Württemberg ist ein solcher Antrag noch möglich.

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Nachdem Kindergärten und Kitas seit Monaten wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren, sollen sie nun schrittweise wieder vom Not- in den Normalbetrieb übergehen, aber die Kinder haben dabei wichtige Monate ihres Kita-Alltages verpasst, was für viele den Schulstart erschweren könnte. "Es ist zu erwarten, dass Kinder im Schulbetrieb überfordert sein werden", erklärte uns bereits Kinderpsychologin Sabine Werner-Kopsch dazu.

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Quelle: DPA, RTL.de