Schon Erdnussstaub könnte für sie gefährlich werden!
Eltern erstreiten "erdnussfreie Schule" für Tochter

Einen kurzen Weg zur Grundschule, das wünschen sich viele Eltern für ihre Kinder. In diesem Fall aus Hannover nehmen Eltern und Tochter aber gerne einen weiteren Weg in Kauf - für die Gesundheit des Kindes. Denn weil die Sechsjährige allergisch auf Erdnüsse ist, geht sie auf eine „erdnussfreie Schule“. Doch die Landesschulbehörde Niedersachsen will, dass das Mädchen zu einer näher gelegenen Schule wechselt. Dagegen haben die Eltern nun geklagt.
Notfallset immer dabei
Kommt die Sechsjährige mit Erdnüssen in Kontakt, kann das einen anaphylaktischen Schock hervorrufen, also eine schwere allergische Reaktion. „Unsere Kinderärztin sagt, selbst kleinste Stäube könnten so eine Reaktion hervorrufen“, erzählt die Mutter des Kindes in der Neuen Presse (NP). Ihre Tochter trage ständig ein Notfallset mit Adrenalin, Cortison und einem Antiallergikum bei sich. Laut NP kämpfen die Eltern seit Monaten gegen die Entscheidung der Landesschulbehörde. Gegenüber dem Gericht sagen die Kläger, die Schule, zu der ihre Tochter nun geht und bei der sie gerne bleiben würde, sei eine vom Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk e.V. anerkannte, erdnussfreie Schule.
Zertifikat "erdnussfreie Schule" nicht anerkannt
Weil die Grundschule außerhalb des Schulbezirks der Familie ist, verlangte die Landesschulbehörde, das Mädchen solle eine andere Schule besuchen, die in dem Schulbezirk liegt. Laut Verwaltungsgericht Hannover argumentierte die Behörde, dass alle Lehrkräfte an niedersächsischen Schulen für medizinische Notfälle geschult seien. Auch sei das Zertifikat „erdnussfreie Schule“ nicht vom niedersächsischen Kultusministerium anerkannt.
Unzumutbare Härte ist gegeben
Doch die Eltern bekommen Recht. Das Verwaltungsgericht Hannover entscheidet, dass die Sechsjährige an ihrer jetzigen Schule bleiben darf. Die Begründung: Das Gericht könne eine Ausnahme machen, „wenn der Besuch der zuständigen Schule (Pflichtschule) für die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstelle“, heißt es seitens des Verwaltungsgerichts. Diese unzumutbare Härte wäre in diesem Fall gegeben.
Die Landesschulbehörde kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen. Dann könnte der Kampf der Eltern um eine sichere Schule für ihre Tochter in eine neue Runde gehen. (mba)