Fristen & Co.
Was Sie zum Führerscheinumtausch wissen müssen
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Seit diesem Jahr müssen in Deutschland Auto- und Motorradfahrer ihren Führerschein umtauschen. Insgesamt geht es um rund 43 Millionen alte Lappen und Scheckkartenführerscheine.
Zuständig für den Umtausch ist beispielsweise die jeweilige Führerscheinbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die neue Fahrerlaubnis ist EU-einheitlich und nicht so leicht zu fälschen. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
So sind die Fristen:
Wer einen Führerschein hat, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss auf sein Geburtsjahr achten.
Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
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Frist dieses Jahr verlängert
Bis 2033 muss dann jeder einen neue Fahrerlaubnis haben. Wer einen Führerschein mit Ausstellungsdatum ab dem 19.01.2013 hat, muss keinen neuen Führerschein beantragen. Mit dem Stufenplan sollen lange Wartezeiten vermieden und Behörden entlastet werden. Wegen Corona wurde die Frist für dieses Jahr gestern verlängert. Trotzdem rät der ADAC sich schnell um einen Termin zu kümmern.
Gültigkeit und Kosten
Das Dokument ist 15 Jahre lang gültig. Kosten: 25 Euro plus die Kosten für ein biometrisches Passfoto. Ein zusätzlicher Fahr- oder Gesundheitscheck muss nicht gemacht werden.