Wann brauche ich einen Anwalt?

Die Deutschen sind das wohl streitsüchtigste Volk der Welt. In keiner anderen Sprache wurden so viele Gesetzestexte verfasst wie auf Deutsch, in keinem anderen Land sehen sich derart viele Menschen vor Gericht.
Doch wann macht ein Prozess überhaupt Sinn? Ab wann lohnt es sich, sich einen Anwalt zu nehmen? Und: Wer zahlt das Ganze? Ab wann erhält man die sogenannte Prozesskostenhilfe?
Grundsätzlich ist es so, dass Sie tatsächlich bei jedem Streitfall einen Anwalt hinzuziehen können. ABER: Vermeiden Sie es, bei Bagatellfällen wie kleineren Verkehrsdelikten (wie Knöllchen, etc. oder Streiteren um den berühmten Ast, der in Ihren Garten ragt), einen Anwalt zu rufen. Das ist die Sache nicht wert, oft liegt der Streitwert unter den Kosten, die entstehen.
Bei anderen Prozessen kommen Sie um einen Anwalt nicht herum: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt. Auch bei Prozessen am Landgericht ist ein Verteidiger Pflicht. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro, geht es ans Landgericht und damit ist ein Anwalt unabdingbar.
Anwalt finden:
Es gibt einen Service des Deutschen Anwalt-Vereins, den Sie unter der 01805-181805 (14 Cent aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk teurer) erreichen - oder im Netz unter www.anwaltauskunft.de.
Natürlich gibt es auch viele kommerzielle Portale, die Ihnen einen Anwalt vermitteln wollen. Am besten ist womöglich ein Bekannter, der Ihnen weiterhelfen kann, bzw. der einen Verteidiger empfiehlt.
Versicherungen übernehmen nicht alle Fälle

Jeder hat das Recht auf eine freie Anwaltswahl. Es gibt Fachanwälte, die in einem besonderen Gebiet speziell ausgebildet sind. Es empfiehlt sich daher, einen Fachanwalt aufzusuchen, da er die Gesetzeslage in Ihrem speziellen Fall besser kennen wird und über mehr Erfahrung verfügt als normale Verteidiger.
Die Kosten:
Schon eine Erstberatung kann eine Stange Geld kosten (bis zu 250 Euro). Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der Streitwert. Es gibt ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das als weitere Basis dient, es listet die erlaubten Gebühren auf. Liegt der Streitwert unter 5.000 Euro, kostet ein Gereichtsverfahren laut Informationen der 'Bild' etwa 920 Euro.
Es gibt Rechtschutzversicherungen, die Ihre Kosten übernehmen. Leider kann man nicht pauschal sagen, dass die Versicherung im Prozessfall alles bezahlt. Wenn Sie in einen Streit geraten, können Sie nicht daraufhin eine Versicherung abschließen. Erst die Versicherung, dann der Streitfall.
Nicht übernommen werden ferner Geldstrafen und Bußgelder, die Sie selbst verursacht haben. Aber Anwaltskosten, Honorare für Sachverständige und die Gerichtskosten werden übernommen. Auch die Gerichtskosten, sollten Sie dafür aufkommen müssen, trägt normalerweise die Versicherung.
ABER ACHTUNG: Die Versicherung übernimmt Ihren Fall nicht automatisch. Nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, können Sie auf Ihren Rechtsschutz zählen.
Prozesskostenhilfe - wieviel steht mir zu?

Auch wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, können Sie vor Gericht ziehen und um Ihr Recht kämpfen. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe. Doch wer erhält diese?
Prozesskostenhilfe ist eine Unterstützung vom Staat. Bedürftige erhalten entweder einen Zuschuss oder sogar die vollen Kosten erstattet. Grundlage der Berechnung ist der Verdienst. Dabei geht es nicht um feste Einkommensgrenzen, sondern Einnahmen und Ausgaben werden verrechnet. Um die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Dieses erhalten Sie beim Anwalt oder am Gericht.
Auch hier gibt es Unterstützung nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Der Ihnen zugewiesene Verteidiger verdient weniger als im Normalfall, muss Sie aber bis zum Ende des Prozesses betreuen.