Vollmacht ausstellen: In 60 Sekunden erklärt, wie's richtig geht
Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren müssen in ihrem Leben viele wichtige Entscheidungen treffen, Dokumente unterschreiben und tragen die Verantwortung für ihre Geldgeschäfte. Wenn das aus Altersgründen oder Lebensumständen allein nicht mehr möglich ist, entscheidet das Gericht über eine Vormundschaft - es sei denn, man hat eine Vorsorgevollmacht für einen Vertrauten ausgestellt.
Das darf der Bevollmächtigte
Um jemanden zu bevollmächtigen, der im eigenen Namen handeln kann, bedarf es eines Dokuments, das bei voller Zurechnungsfähigkeit verfasst und unterschrieben wurde. Mit diesem Schreiben kann der oder die Vertraute dann beispielsweise über die Unterbringung im Pflegeheim entscheiden, den Mietvertrag der Wohnung kündigen oder Anträge bei Behörden und Versicherungen stellen - alles im Namen desjenigen, der die sogenannte Vorsorgevollmacht ausgestellt hat. Einzig für die Verwaltung von Geld bzw. Konto braucht der Vertraute eine Vollmacht der jeweiligen Bank.
Wie Sie eine Vorsorgevollmacht austellen und was der Unterschied zu einer sogenannten 'Betreuungsverfügung' ist, erfahren Sie im Video.





























