Nach Auto-Attacke auf Rosenmontagszug
Volkmarsen: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für Maurice P.

Vor fast zwei Jahren fährt in Volkmarsen in Nordhessen ein Auto in eine Menschenmenge, die einfach nur fröhlich den Karnevalsumzug sehen und feiern wollte. Heute werden am 25. Prozesstag gegen Maurice P. am Landgericht in Kassel die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe. Maurice P. wird vorgeworfen, absichtlich in die Karnevalsgruppe gefahren zu sein.
Staatsanwaltschaft schließt Strafmilderung aus

Im Prozess hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kassel am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Zudem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es sei in den vorangegangenen 24 Verhandlungstagen zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich, gezielt und geplant begangen habe, um Menschen zu töten oder zu verletzen, sagte Staatsanwältin Melike Aydogdu. Eine Strafmilderung schloss Staatsanwalt Tobias Wipplinger aus. Der Angeklagte habe heimtückisch, gemeingefährlich und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
Staatsanwalt: "Attentat aus einer bösen Gesinnung heraus"

„Ein technischer Defekt am Auto ist ebenso auszuschließen wie ein medizinischer Grund beim Angeklagten“, führte Wipplinger aus. Der Angeklagte habe weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss gestanden. Auch andere Ursachen könnten ausgeschlossen werden. „Er hat die Tat geordnet, gezielt und man kann fast sagen gelassen vorbereitet.“ Der Angeklagte habe sich aufgrund seiner desolaten Lebenssituation geprägt durch Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, soziale Isolation und Frustration an der Menschheit rächen wollen. Er sei voll schuldfähig.
„Es handelt sich bei der Tat um ein Attentat aus einer ganz bösen gegen die Menschen und die Gesellschaft gerichteten Gesinnung heraus“, sagte Wipplinger. Der 31-Jährige habe so viele Menschen wie möglich töten oder verletzen wollen.
Der Angeklagte äußert sich bislang nicht zu seinem Motiv
Bei der Auto-Attacke am 24. Februar 2020 erlitten 90 Menschen - darunter mindestens 26 Kinder – teils schwere Verletzungen. Bei zwei Betroffenen bestand laut Staatsanwaltschaft zeitweise Lebensgefahr. Der Angeklagte äußerte sich seit seiner Festnahme nicht - weder bei der Polizei noch vor Gericht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem 31-Jährigen ursprünglich 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. In zwei Fällen wurde das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt. Der Angeklagte muss sich nun in 88 Fällen für versuchten Mord verantworten. Das Urteil soll voraussichtlich am 16. Dezember gesprochen werden. (dpa/mlu)