Was sie jetzt bekommt

Verzweifelte Witwe lebte von 269 Euro im Monat – RTL hilft ihr

Kunzendorfs
Rossitza Kunzendorf mit ihrem Mann Heinrich im Jahr 2016 bei einem Geburtstag.
Privat/ Kunzendorf

von Madeline Jäger

Sie hatte nur 269 Euro zum Leben – ihre Witwenrente wurde einfach nicht ausbezahlt. Und das, obwohl Rossitza Kunzendorf sämtliche Unterlagen nach dem Tod ihres Mannes eingereicht hatte - vor Monaten! Durch RTL ist jetzt Bewegung in den dramatischen Renten-Fall gekommen, aber einen Haken hat das Ganze immer noch.

Frau (51) lebt von 269 Euro – RTL hakt bei Deutscher Rentenversicherung Bund nach

„Ich weiß nicht, wie ich noch lange überleben soll. Gerade habe ich nichts mehr, was ich noch verkaufen könnte“, sagte die Witwe aus Brombachtal in Hessen verzweifelt im RTL-Gespräch über ihre finanzielle Lage. Monatelang war unklar, was schiefläuft und wann endlich ihre sehnlichst erwartete Witwenrente kommt, um den Lebensunterhalt der 51-Jährigen abzusichern.

Lese-Tipp: Witwe lebt von 269 Euro im Monat – wo bleibt ihre Rente?! RTL hakt nach

Denn nach einem Gehirntumor lebte die Witwe seit 2018 lediglich von ihrer Erwerbsminderungsrente, die bei 296 Euro liegt. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt immer davon ab, wie viel Versicherte zuvor verdient und wie lange sie bis zur Erwerbsminderung eingezahlt haben.

Seit ihr Mann starb, handelte es sich dabei um ihr einziges Einkommen. Kontaktversuche mit dem Sozialamt scheiterten, es bliebt bei ihren niedrigen Bezügen. Nachbarn versorgten sie mit Lebensmitteln. In ihrer Not wandte sich die Frau an RTL. Die Reporter hakten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach. Mit Erfolg.

Rossitza und Heinrich Kunzendorf
Rossitza und ihr Ehemann Heinrich Kunzendorf waren seit März 1995 bis 27.01.2023 zusammen.
Privat/Kunzendorf

Witwe aus Hessen bekommt 1.184 Euro überwiesen – ist das ihr finaler Renten-Betrag?

Denn wenige Tage nach der RTL-Kontaktaufnahme landete die erste Auszahlung der Witwenrente am 17. Mai 2023 auf dem Konto der 51-Jährigen, und das noch vor der Ausstellung des Rentenbescheids. Doch Frau Kunzendorf war sich bis dato unsicher, ob es sich bei dem Betrag um ihre monatlichen Bezüge handelt, oder ob eine Nachzahlung enthalten ist.

Auf RTL-Nachfrage hieß es dazu von der DRV: „Bei den 1.184,98 Euro handelt es sich um die Nachzahlung der Witwenrente für die Monate Februar bis Juni 2023, die sich nach Abzug des bereits gewährten Vorschusses für Februar bis April 2023 (= 3.009,87 Euro) ergibt. Ab Juli 2023 wird die Witwenrente laufend in Höhe von 621,14 Euro und immer am Ende des Monats gezahlt“, erklärt eine Pressesprecherin.

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„Ich werde Ihnen immer dankbar sein“ – Witwe erleichtert

Als Selbstständiger hatte der verstorbene Mann von Frau Kunzendorf eine niedrige Rente. Doch trotz allem ist die Witwe überaus positiv gestimmt, weil sie nun erst einmal nichts mehr bei eBay-Kleinanzeigen verkaufen muss und ihre Freunde und Nachbarn ihr nicht mehr aushelfen müssen. Dass es endlich regulär mit ihrer Witwenrente funktioniert, hätte sie nicht erwartet.

„Ich werde Ihnen immer dankbar sein“, sagt sie begeistert. Auch wenn sie weiterhin nicht viel Geld zum Leben hat. Was viele als Haken am Ausgang dieser Renten-Odyssee sehen dürften, weil weniger als 1.000 Euro in Zeiten von Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht viel Geld zum Leben sind.

Trotzdem sagt sie: „Jetzt bin ich einfach nur froh, dass ich meine Rente bekomme – andere haben weniger“, so Kunzendorf dazu im Telefonat nur.

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Erwerbsminderungsrente und Witwenrente gleichzeitig beziehen: Geht das?

Nun gilt es abzuklären, ob sie die Witwenrente und die Erwerbsminderungsrente in Kombination erhalten kann, um ihren Lebensunterhalt von insgesamt etwa 890 Euro zu sichern. Grundsätzlich ist dies möglich. Der Knackpunkt liegt hier vermutlich an der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente, auf die ihre Erwerbsminderungsrente als Einkommen angerechnet wird.

Im Fall von Frau Kunzendorf ist dies aufgrund des niedrigen Betrags jedoch nach jetzigem Stand kein Hindernis. Wenn ein Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Rentner außerdem prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

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Frau (51) bekommt die große Witwenrente – das sind die generellen Kriterien

Frau Kunzendorf wird nun die sogenannte große Witwenrente bekommen. Laut Sozialverband Deutschland (VdK) e. V. müssen Witwen dafür eines die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
  • erwerbsgemindert sein oder
  • ein Kind erziehen, das nicht älter als 18 Jahre alt ist oder
  • ein Kind erziehen, das behindert ist, wobei das Alter des Kindes in diesem Fall keine Rolle spielt

Unter den Begriff „Kind“ fallen neben leiblichen Kindern auch die Kinder des verstorbenen Partners sowie, unter bestimmten Bedingungen, Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister. Die große Witwenrente erhält man bis zum Ende seines Lebens.