Verbraucherexperte gibt TippsWas tun, wenn der Arzt zu viel berechnet?

von Ron Perduss, RTL-Verbraucherexperte
Wer gesetzlich versichert ist, kümmert sich wenig um die Frage, was eigentlich jeder Arztbesuch, jede Behandlung so kostet. Denn anders als bei privat Versicherten, sehen Kassenpatienten keine Rechnung. Der Arzt rechnet direkt mit der Krankenkasse ab und Patienten und Patientinnen haben wenig Einfluss auf diese Abrechnung. In den überwiegenden Fällen ist es auch sicherlich nicht notwendig, diese Abrechnungen in Frage zu stellen. Aber es kann durchaus Sinn machen, sich ab und zu mit den Rechnungen und insbesondere auch mit den durch den Arzt gestellten Diagnosen zu beschäftigen. Und tatsächlich haben Sie Anspruch darauf, die Abrechnungen Ihres Arztes einzusehen.
Wie kann ich die Abrechnungen einsehen?
Das Zauberwort heißt „Patientenquittung“. Sie haben jederzeit Anspruch darauf, einen Einblick in die Abrechnungen zu erhalten. Dafür gibt es mehrere Wege:
Sie können eine Tagesabrechnung direkt nach einer Behandlung bei Ihrem Arzt anfordern. Hier können Sie also direkt sehen, welche Kosten für die Untersuchung oder Behandlung angefallen sind
Sie können eine regelmäßige, quartalsweise Abrechnung einfordern. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen dann mit Ablauf eines Quartals alle Posten übermitteln, die der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurden
Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Übersicht aller Abrechnungen einfordern.
Wer Sorge hat, dass das Anfordern von Informationen beim Arzt das Verhältnis beeinträchtigt, sollte den Weg über die Krankenkasse gehen. Diese darf nämlich den Arzt oder die Ärztin nicht darüber informieren, dass Sie Auskunft verlangt haben.
Welche Kosten fallen für die Einsichtnahme an?
Die taggenaue Übersicht ist kostenfrei. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf Ihnen hierfür nichts in Rechnung stellen.
Für die quartalsweise Übersicht Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin dürfen Gebühren in Höhe von einem Euro abgerechnet werden. Soll Ihnen die Übersicht zugeschickt werden, fallen noch Portokosten an.
Die Krankenkasse darf Ihnen für die Übersicht nichts berechnen.
Was mache ich, wenn ich auf den Abrechnungen Fehler entdecke?
Wenn beispielsweise Diagnosen zu finden sind, die so in der Form nicht stimmen, so können Sie bei Ihrer Krankenkasse verlangen, dass diese Informationen angepasst werden. Für diese Änderung braucht es aber einen ärztlichen Nachweis, denn Sie gegebenenfalls über eine Zweitmeinung einholen können.
Sind auf der Übersicht Abrechnungsunstimmigkeiten zu finden, so können Sie sich an die Beschwerdestelle beim GKV-Spitzenverband (Gesetzliche Krankenversicherung) oder bei der entsprechenden Abteilung Ihrer Krankenkasse wenden. Diese überprüft dann die Abrechnung und klärt, ob Abrechnungsbetrug dahintersteckt.
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